Rahmenvereinbarung Möbel für die Verwaltung (Lieferung/Montage) Referenznummer der Bekanntmachung: 158-2020-UHK_EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenbühl 28/29
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Möbel für die Verwaltung (Lieferung/Montage)
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, die Lieferung, Montage und Stellung von Möbeln für die Verwaltung als Rahmenvertrag an einen Auftragnehmer zu vergeben.
99974 Mühlhausen/Thür.
Im Zuge der Zentralisierung der Verwaltung sind neue Möbel (Schreibtische, Container, Schränke, Tische, Stühle) für die Arbeitsplätze, Pausen- und Beratungsräume sowie Wartebereiche zu beschaffen (Lieferung), bezugsfertig herzurichten (Montage) und entsprechend den Plänen des Auftraggebers aufzustellen/zu positionieren (Stellung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bestbieter folgende Verpflichtungserklärungen gemäß Thüringer Vergabegesetz einzureichen (§ 12a ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit,
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Verpflichtungen zum Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen,
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind zusätzlich folgende Verpflichtungserklärungen gemäß ThürVgG einzureichen:
— Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit,
— Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die Aufforderung zur Vorlage erfolgt mit einer Frist von vier Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.