Transport und Verwertung von Sortierresten aus der Vergärungsanlage des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Alzey-WormsAlzey-Worms
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung von Sortierresten aus der Vergärungsanlage des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Alzey-WormsAlzey-Worms
Der Auftragnehmer übernimmt, transportiert und verwertet Sortierreste aus der Vergärungsanlage in Framersheim (Abfallschlüssel 19 12 12 – mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen).
Vergärungsanlage des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Alzey-Worms, an der Kreisstraße Nr. 30 in der Nähe der Ortsgemeinde 55234 Framersheim.
Der Auftragnehmer übernimmt, transportiert und verwertet Sortierreste aus der Vergärungsanlage in Framersheim (Abfallschlüssel 19 12 12 – mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen).
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung bis maximal zum 31.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) Eigenerklärung keine Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage
Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) Formblatt A – Referenzen Nachweis Versicherungsschutz in Höhe von min. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen und Sachschäden
Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage Formblatt B – Beschreibung Technische Leistungsfähigkeit. Hierbei sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
— Standort des Betriebshofes/der Entsorgungsanlage,
— Kurze Beschreibung des Verwertungsverfahrens,
— zu dem ist der Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage mit Nachweis, dass die Sortierreste (Abfallschlüsssel 19 12 12) in der Anlage aufgenommen und verarbeitet werden dürfen, beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt durch 2 befugte Verwaltungsmitarbeiter der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).