Rahmenvertrag für die Wartung und Reparatur von Pumpen der hydraulischen Sicherungen im Chemiepark Bitterfeld – Wolfen Referenznummer der Bekanntmachung: ÖGP-33-PW-21-24
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zörbiger Straße 22
Ort: Bitterfeld Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemiepark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Wartung und Reparatur von Pumpen der hydraulischen Sicherungen im Chemiepark Bitterfeld – Wolfen
Im Bereich des ehemaligen Chemiekombinates Bitterfeld sowie der ehemaligen Filmfabrik Wolfen, auf dem heute der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen ansässig ist, liegt eine großräumige Verunreinigung des Grundwasser mit organischen Schadstoffen vor. Der Auftrag umfasst das Heben und Fortleiten des gehobenen Grundwassers. Die Hebung der Grundwässer erfolgt über Vertikalfilterbrunnen und Horizontaldrainagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungen zur Wartung und Reparatur der eingesetzten Unterwassermotorpumpen und den in Teilbereichen für die Ableitung über Sammelleitungen in Pumpstationen trocken- und nassaufgestellten Kreiselpumpen.
Im Leistungsumfang enthalten sind zusätzlich zu den Wartungsarbeiten auch vorbereitende Arbeiten (u. a. De- und Montage der Pumpen, der Einsatz geeigneten Hebezeugs, die Reinigung von Brunnensteigleitungen sowie Aufwendungen für Entsorgung, Dokumentation und Arbeitsschutz).
Die ausgeschriebenen Gesamtleistungen sind innerhalb eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu erbringen und beruhen auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.
Für eine Störfallbeseitigung an den Pumpen auch außerhalb der normalen Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen ist ein Einsatzdienst mit mindestens 2 Arbeitskräften und einer Reaktionszeit von 24 h zu gewährleisten.
Besondere Anforderungen des Arbeitsschutzes sind bei der Leistungserbringung zu beachten.
Bitterfeld-Wolfen
DEUTSCHLAND
Siehe II.1.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis
(Eigenerklärung auf Formblatt der Vergabestelle) darüber, dass das Unternehmen im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht,
2. Erklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB, in §123 Abs. 4, Pkt. 1 GWB und in §124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen.
1. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019; > [Betrag gelöscht] EUR/a)
2. Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Mindestdeckungssummen von 1 Mio. EUR für Personenschäden, 0,5 Mio. EUR für Sachschäden und 0,5 Mio. für sonstige Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestsumme von 0,5 Mio. EUR beschränkt sein.
Auf Abforderung durch die Vergabestelle ist der Nachweis vor Zuschlagserteilung zu erbringen.
1. Angaben zu vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angaben zum Inhalt der Leistung, Leistungszeit und Kontaktdaten des Auftraggebers.
2. Angaben zur technischen Ausrüstung, die für die Leistungserbringung vorgesehen ist.
3. Nachweis der Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 bzw. BGR 128 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Zu 1. zu mindestens 3 Referenzen zu Durchführung von und Wartungs- und Instandhaltungsleistungen von Unterwassermotor – und Kreiselpumpen. Als Referenz zählt, Disposition, Lagerung, Reinigung und Einbau von pumpenspezifischen Originalersatzteilen und Instandhaltung einschließlich Lifecycle- Erfassung und Fristenüberwachung.
Zu 2. Angaben über den zur Auftragsdurchführung der ausgeschriebenen Leistung im Wesentlichen zur Verfügung stehenden Fuhr-, Maschinen- und Gerätepark. Beschreibung der vorgesehenen sach-und fachgerechten Lagerung der Pumpen und Steigleitungen (Anzahl mindestens 35 Pumpen und 15 Steigleitungen).
Das Landesvergabegesetz-LVG LSA- vom
19.11.2012 (GVBI: LSA S.536), geändert durch Gesetz vom 30.7.2013 (GVBI. LSA S. 402) verlangt von den Bietern bei der
Angebotsabgabe für den Fall der Auftragsdurchführung Erklärungen
— zu §10 Abs. 1 und 3 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit),
— zu §12 Abs. 1 und 2 LVG LSA (Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnormen),
— zu §13 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Nachunternehmereinsatz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.