Transport und Verwertung von Altholz der Kategorie AI-AIII
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Hagelkreuz 24
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2403 / 8766-472
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung von Altholz der Kategorie AI-AIII
Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben, die im Wesentlichen folgende Einzelleistungen umfassen:
— Los 1: Übernahme und Verwertung von Altholz am Entsorgungszentrum Warden, Eschweiler,
— Los 2: Übernahme und Verwertung von Altholz am Entsorgungszentrum Horm, Hürtgenwald.
Übernahme und Verwertung von Altholz am Entsorgungszentrum Warden, Eschweiler
— Übernahme und Verwertung von Altholz am Entsorgungszentrum Warden, Eschweiler,
— Menge ca. 11 500-14 500 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um 1 Jahr (bis max. zum 15.3.2026), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.8.2023 bzw. 31.8.2024 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altholz am Entsorgungszentrum Horm, Hürtgenwald
— Übernahme und Verwertung von Altholz am Entsorgungszentrum Horm, Hürtgenwald,
— Menge ca 1 500-2 700 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um ein Jahr (bis max. zum 15.3.2026), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.8.2023 bzw. 31.8.2024 von einem der Vertragspartner gekündigt wird. (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. Bsp. Erklärung eines Wirtschaftprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflicxhtversicherung fü Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio.EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 und 2:
— Nutzungsnachweis für die angebotene (Vor-) Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggfls. nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Lose 1 und 2:
— Nutzungsnachweis für die angebotene (Vor-) Behandlungs- oder Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein.
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggfls. nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I3) „Kommunikation;weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS" der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „subreport ELViS" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registrierthaben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen unterrichtet. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antrag den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.