Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau für die Grundschule Am Hagen in Ahrensburg Referenznummer der Bekanntmachung: KON_20007

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Manfred – Samusch – Straße 5
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22929
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ahrensburg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK8DQKR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Altonaer Poststraße 13
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20767
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konsalt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK8DQKR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau für die Grundschule Am Hagen in Ahrensburg

Referenznummer der Bekanntmachung: KON_20007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Ahrensburg beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Grundschule Am Hagen zu errichten. Gemäß der „Schulentwicklungsplanung der Stadt Ahrensburg für die Jahre 2019-2023“ ist die Schule wie bislang als 2,5-zügige Grundschule und in naher Zukunft als Offene Ganztagschule (OGS) mit ca. 200 Schüler/innen vorgesehen.

Gesucht wird mit dieser Ausschreibung ein Architekturbüro als Generalplaner für den Hochbau, die Freiraumgestaltung und die Technische Gebäudeausrüstung. Ein erfahrenes Planungsbüro ist gefordert, welches in einer Leistungsphase 0 das pädagogische und städtebauliche Konzept schärft, die Bedarfsermittlung abschließt und dann die Leistungsphasen 1-8 für den Ersatzneubau als Generalplaner übernimmt.

Die zu vergebenen Leistungen umfassen:

— Leistungsphase 0: Ausarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes in Zusammenarbeit mit der Schule und der Stadt Ahrensburg,

— Leistungsphasen Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,

— Leistungsphasen Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,

— Leistungsphasen der Technischen Gebäudeausrüstung gem.§ 55 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,

— die Planung und Umsetzung der Ausweichquartiere (Containerlösung) und Umzugsmanagement.

Voraussichtliche Termine:

— Leistungsphase 0: Städtebauliches Konzept 2021,

— Leistungsphase 1-3: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurf 2021,

— Leistungsphase 4-5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung 2022,

— Leistungsphase 6-8: Vorbereitung u. Mitwirkung der Vergabe, Objektüberwachung 2023,

— Fertigstellung: Ende 2024.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Hauptort der Ausführung:

Grundschule

Am Hagen Dänenweg 13

22926 Ahrensburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Ahrensburg beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Grundschule Am Hagen zu errichten. Gemäß der „Schulentwicklungsplanung der Stadt Ahrensburg für die Jahre 2019-2023“ ist die Schule wie bislang als 2,5-zügige Grundschule und in naher Zukunft als Offene Ganztagschule (OGS) mit ca. 200 Schüler/innen vorgesehen.

Das bestehende Schulgebäude erstreckt sich über mehrere miteinander verbundene Baukörper auf einer Grundstücksfläche von ca. 8 104 m2. Vorgesehen ist der Abriss, teils in Bauabschnitten, von Mitteltrakt, Pavillon und Hortgebäude, um einen Ersatzneubau u.a. mit Klassen- und Fachräumen, Forum und Cafeteria zu schaffen und damit den Anforderungen des veränderten Betriebs als einer Offenen Ganztagschule gerecht zu werden. Erhalten bleiben sollen das Hauptgebäude der Schule von 1935 und die Sporthalle von 2003.

Folgender Gebäudebestand befindet sich auf dem Gelände:

Das Hauptgebäude schließt an den Anbau mit einem Sanitärtrakt an und ist nur durch eine Überdachung mit dem Neubau/Pavillon verbunden. Autark hinter dem Neubau/Pavillon befindet sich das Hortgebäude, welches erst nach Fertigstellung des Ersatzbaus abgerissen wird, da hier bis zum Ende der Baumaßnahme die Räumlichkeiten von der OGS genutzt werden. Zwischen Pavillon und Hortgebäude befindet sich ein kleines Technikgebäude.

1. Sporthalle: Bj. 2003, 1-geschossig, Stahlbeton mit gemauerten Seitentrakten, Satteldachkonstruktion: Stahlfachwerkbinder,

2. Hauptgebäude/Altbau: Bj. 1935, 2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und Teilunterkellerung, Mauerwerksbau mit Hohlsteindeckenkonstruktion, Satteldach,

3. Anbau/Mitteltrakt: Bj. 1955, 1-geschossig, Mauerwerksbau, Sattel- und Flachdach,

4. Neubau/Pavillon: Bj. 1973, 1-geschossig, Stahlrohrstützen, Außenwand: Fertigteil-Metallfassade, Typ „Kasseler Modell“, Innenwand: versetzbare Metallwände, gemauerter Sanitärkern, Flachdach mit Dachrandabschluss aus Eternitplatten (Asbestbelastung),

5. Hortgebäude: Bj. 2002, 1-geschossig, Stahlträger-Rahmen-Konstruktion mit Holzwandausfachungen, Stahlträger-Stützen mit Ridurit-Platten bekleidet, Pultdächer

Keines der Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Es liegt eine städtebauliche Studie aus dem Jahr 2019 zu verschiedenen Neubau-Varianten vor. Sie stellt verschiedene Möglichkeiten dar, das voraussichtliche Bauvolumen auf dem Grundstück zu platzieren in Abhängigkeit vom pädagogischen Konzept. Eine Entscheidung über die städtebauliche Form wurde noch nicht getroffen und ist Teil der zu vergebenden Leistungen. Ein gültiger B-Plan liegt vor.

Gesucht wird mit dieser Ausschreibung ein Architekturbüro als Generalplaner für den Hochbau, die Freiraumgestaltung und die Technische Gebäudeausrüstung. Ein erfahrenes Planungsbüro ist gefordert, welches in einer LPH 0 das pädagogische und städtebauliche Konzept schärft, die Bedarfsermittlung abschließt und dann die LPH 1-8 für den Ersatzneubau als Generalplaner übernimmt.

Die zu vergebenen Leistungen umfassen:

— LPH 0: Ausarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes in Zusammenarbeit mit der Schule und der Stadt Ahrensburg,

— LPH Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,

— LPH Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,

— LPH der TGA gem.§ 55 HOAI 2013: 1-8, stufenweise,

— die Planung und Umsetzung der Ausweichquartiere (Containerlösung) und Umzugsmanagement.

Die architektonische Gesamtkonzeption eines Schulgebäudes geht von einer pädagogischen Leitlinie aus, die ein differenziertes und in sich schlüssiges Raumprogramm impliziert. Es ist wichtig alle am Schulbau beteiligte Gruppen, wie Pädagogik, Architektur, Politik und Verwaltung, in einer sehr frühen Phase mit einzubinden. In einer LPH 0 soll durch das Planungsbüro zusammen mit den verschiedenen Akteuren (Stadt Ahrensburg, Schulleitung, Lehrerschaft, ggf. weitere) bei Workshops ein inhaltliches und räumliches Konzept entwickelt werden, das die Effizienz, Bedarfsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit des Bauvorhabens sicherstellt (s. Anlage LPH 0).

Die Planungsleistung umfasst auch eine Interimslösung mit Containern für die fehlenden Klassen, die Schulverwaltung und Lagerflächen während der Bauzeit, die Planung des eigentlichen Umzugs inkl. allgemeiner und technischer Ausstattung, Einlagerung und deren Umsetzung. Für den Neubau ist ebenfalls eine Umzugsplanung zu leisten, die die allgemeine neu angeschaffte Ausstattung und Beschilderung beinhaltet. Bezüglich der Beschilderung wird eine Planung in Form von Hinweisschildern im Gebäude und Türbeschilderungssystemen erwartet.

Der Hochbau soll barrierefrei gestaltet sein und auch die Anbindung an den Altbau mit barrierefreien Zugang (Fahrstuhl) und dessen Gestaltung mit Aus- und Teilumbau umfassen.

Anschließend folgen in den LPH 1-8 die Planung und Umsetzung des Teilabrisses und des Neubaus.

Alle Leistungen des Abrisses und Neubaus sind bei laufendem Schulbetrieb zu realisieren.

Die Energieversorgung wird zurzeit mit 2 Erdgas Kesseln im Altbau und weiteren Erdgas Kesseln im Pavillon/Hort sichergestellt. Mit dem Neubau kommt das GEG (2020) zum Tragen, dadurch ist die Stadt Ahrensburg als öffentliche Hand verpflichtet, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen (s. Anlage Stellungnahme Energieversorgung).

Eine Beratung und Unterstützung für die Beantragung von Fördermitteln ist gewünscht, zum Beispiel durch eine Aufstellung einer separaten Kostenaufstellung/-schätzung für die zu fördernde Maßnahme.

Eine Kostenschätzung nach DIN 276 liegt vor (s. Anlage).

Das abzugebende Angebot für das Honorar folgt den Modalitäten, dem Rechenschema und Parametern sowie den Honorartabellen der HOAI 2013 und umfasst alle LPH (1-8) für den Hochbau, die Freiraumgestaltung und die TGA. LPH 0 ist gesondert anzugeben.

Voraussichtliche Termine:

— LPH 0: Städtebauliches Konzept 2021,

— LPH 1-3: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurf 2021,

— LPH 4-5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung 2022,

— LPH 6-8: Vorbereitung u. Mitwirkung der Vergabe, Objektüberwachung 2023,

— Fertigstellung: Ende 2024.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 42
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Eignungskriterien (s. Anlage mit Bepunktung):

1.1. Rechtlicher Status des Bieters/der Bietergemeinschaft,

1.2. Eigenerklärung zur Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter,

1.3. Rechtsform/Geschäftszweck,

2.1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB,

2.2. Unterschriftenberechtigung des/der Bewerbers/-in (Anlage: Berufs-/Handelsregisterauszug),

3.1. Eigenerklärung über den spezifischen Umsatz Architektur- bzw. Ingenieur-Leistungen, EUR Brutto der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV,

3.2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV und der Bereitschaft zur Anpassung von Deckungssumme u. Versicherungsbedingungen gem. den Projekterfordernissen im Auftragsfall,

3.3. Mindestlohnerklärung,

4.1. Anzahl Beschäftigte im Mittel der Letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 8),

4.2. Eigenerklärung des Bieters zur Qualifikation der Projektleitung § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle,

4.3. Eigenerklärung in Listenform gem.§ 46 (3) 1. VgV über die wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen,

— Nachweis von qualitätvollen Projekten aus dem Bereich Grundschulbau (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau) und den bearbeiteten LPH 2-8 (abgeschlossen) gem. HOAI 2013 und mindestens 1 200 qm BGF,

4.4. Eigenerklärung in Listenform gem.§ 46 (3) 1. VgV über die wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen

— Nachweis von qualitätvollen Projekten aus dem Bereich Bildungsbauten und Kitas (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau) mit mindestens 2 Mio. EUR brutto Baukosten KG 300/400 und den bearbeiteten LPH 2-8 (abgeschlossen) gem. HOAI 2013,

4.5. Eigenerklärung in Listenform gem.§ 46 (3) 1. VgV über die wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen

— Nachweise von Projekten (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau) mit einer baulichen Realisierung im laufenden Betrieb einer Grundschule oder Bildungseinrichtung und bearbeiteter LPH 2-8 (abgeschlossen) gem. HOAI 2013,

4.6. Eigenerklärung in Listenform gem.§ 46 (3) 1. VgV über die wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen

— Nachweis von Projekten aus dem Bereich Bildungsbauten und Kitas (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau) mit der Bearbeitung der LPH 0 (abgeschlossen),

4.7. Eigenerklärung in Listenform gem.§ 46 (3) 1. VgV über die wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen

— Nachweis von Projekten im Bereich Freiraumplanung von Grundschulen, Bildungsbauten und Kitas mit der Bearbeitung der LPH 2-8 (abgeschlossen) gem. HOAI 2013.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise und Unterlagen:

— Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister,

— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung über den spezifischen Umsatz Architektur- bzw. Ingenieur-Leistungen, EUR Brutto der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV,

— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV und der Bereitschaft zur Anpassung von Deckungssumme u. Versicherungsbedingungen gem. den Projekterfordernissen im Auftragsfall,

— Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn (siehe Formblatt Teilnahmeunterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise und Unterlagen:

— Anzahl Beschäftigte im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 8),

— Eigenerklärung des Bieters zur Qualifikation der Projektleitung § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle.

Eigenerklärung in Listenform gem.§ 46 (3) 1. VgV über die wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen:

— Nachweis von qualitätvollen Projekten aus dem Bereich Grundschulbau (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau) und den bearbeiteten LPH 2-8 (abgeschlossen) gem. HOAI 2013 und mindestens 1 200 qm BGF,

— Nachweis von qualitätvollen Projekten aus dem Bereich Bildungsbauten und Kitas (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau) mit mindestens 2 Mio. EUR brutto Baukosten KG 300/400 und den bearbeiteten LPH 2-8 (abgeschlossen) gem. HOAI 2013,

— Nachweise von Projekten (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau) mit einer baulichen Realisierung im laufenden Betrieb einer Grundschule oder Bildungseinrichtung und bearbeiteter LPH 2-8 (abgeschlossen) gem. HOAI 2013,

— Nachweis von Projekten aus dem Bereich Bildungsbauten und Kitas (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau) mit der Bearbeitung der LPH 0 (abgeschlossen),

— Nachweis von Projekten im Bereich Freiraumplanung von Grundschulen, Bildungsbauten und Kitas mit der Bearbeitung der LPH 2-8 (abgeschlossen) gem. HOAI 2013.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein.

Zugelassen sind:

— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten/Architektinnen tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen,

— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Formular in den Anlagen:

Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein-(VGSH)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/01/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/01/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 14.12.2020 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Zuschlagskriterien (in den Anlagen – Bewertungsmatrix Auftragsvergaben/Vergabeverhandlung)

Die nachstehenden Kriterien

Qualitätskriterium – Darstellung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams, unter Nennung von konkreten Angaben im Hinblick auf die nachfolgend genannten Punkte:

Vorstellung des konkreten Projektteams. Angaben zur vorgesehenen Projektorganisation als Generalunternehmer. Beschreibung von Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen. Organigramm zum Büro- und Projektteam. Darlegung Verfügbarkeit vor Ort

Vorstellung der Projektleitung Erfahrung, Vertretung

Zusammenarbeit mit AG und anderen Projektbeteiligten

Gewichtung: 10

Qualitätskriterium – Darlegung der Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe durch Projektleiter/in oder stellvertretende/n Projektleiter/in, wobei auf die nachfolgend genannten Punkte eingegangen werden soll. Die Darlegung soll am Beispiel ähnlicher, bereits durchgeführter Projekte erfolgen.

Darstellung der Vorgehensweise bei der Ausarbeitung der Planungsaufgabe (LPH 0). Erläuterungen zur Herangehensweise

Angaben zu Methoden der Kosten-, Termin- u. Qualitätskontrolle anhand konkreter Anwendungsbeispiele

Darstellung der Projektabwicklung. Erläuterung des geplanten Umgangs mit Störungen im Planungs- und Bauablauf

Darstellung des Vorgehens beim Umbau der Schule im laufenden Betrieb mit Umzugsplanung

Gewichtung: 30

Qualitätskriterium – Gesamteindruck / Qualität der Präsentationsunterlagen, Beantwortung von Rückfragen Gewichtung: 10

Qualitätskriterium – Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI.

Gewichtung: 50

Bekanntmachungs-ID: CXP4YK8DQKR.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2020

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