Neubau einer kooperativen Leitstelle der Region Schleswig-Flensburg
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Oxer 40
Ort: Harrislee
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24955
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leitstelle-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer kooperativen Leitstelle der Region Schleswig-Flensburg
Neubau einer kooperativen Leitstelle der Region Schleswig-Flensburg der Feuerwehr und Polizei in Harrislee mit Verwaltungsbereiche.
Gewerke Tiefbau.
Kennzahlen Gebäude und Nutzungsbeschreibung:
Der Gebäudekörper erhält einen zweigeschossigen und einen eingeschossigen Teil. Im Erdgeschoss sind Technikräume, Umkleideraum, Sozialräume und Büroräume enthalten.
Im Dachaufbau sind en 2 Oberlichter zur Beleuchtung als Dachaufbau. Beinhaltet ist die Errichtung eines Nebengebäudes zur Notstromversorgung:
— Grundstücksfläche = 16 295 m2,
— Bruttogeschossfläche = 4 808 m2,
— Bruttorauminhalt = 23 737 m3,
— Befestigte Flächen gesamt = 7 150 m2.
Harrislee
Tiefbauarbeiten:
— Bodenaustausch und Baugrundverbesserung ca. 2 900 m3, Auffüllung und Verdichtung ca. 3 950 m3,
— Erdarbeiten für Entwässerungskanäle ca. 2 000 m3, Entwässerungskanäle bis DN 200 ca. 650 m,
— Stauraumkanal Beton DN 500 ca. 130 m, Kanalschächte aus Beton und PP ca. 25 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage Verpflichtungserklärung gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
— Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Angaben zu Arbeitskräften, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de