Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Stendal für das Jahr 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 70/02/2020

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Hospitalstr. 1-2
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stendal.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17618ffdcba-1b0aeb83cb5ef0a7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Stendal für das Jahr 2021

Referenznummer der Bekanntmachung: 70/02/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Lose 1-7.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 7
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1 Ausbringung eines Biozids gegen den Eichenprozessionsspinner mittels Luftfahrzeug

Vorhabensort:

Die Bekämpfung erfolgt auf Flächen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Beflogen werden Feldgehölze, Alleen, Parkflächen sowie Waldflächen und -ränder. Es handelt sich demnach sowohl um flächige als auch linienförmige Befliegungen.

Die Bekämpfungsfläche umfasst voraussichtlich: etwa 583,75 Hektar.

Die angegebene zu befliegende Flächengröße ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Fläche besteht auch nach Zuschlagerteilung nicht. Die Abrechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich abgearbeiteten Fläche nach deren Befliegung.

Karten und GPS Datafile werden vom Auftraggeber zugearbeitet. Die Befliegung der Befalls-flächen wird durch das Umweltamt des Landkreises Stendal koordiniert.

Leistungszeitraum:

Die Befliegung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 15. April 2021 bis 15. Juni 2021

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur aviochemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit nur für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung/sonstige Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/04/2021
Ende: 15/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten.

Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.

Es sind voraussichtlich etwa 2 308 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 15. April 2021 bis 15. Juni 2021

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/04/2021
Ende: 15/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten.

Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 3 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Süden des Landkreises Stendal

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Verbandsgemeinde Arneburg Goldbeck, Stadt Tangermünde, Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Landesstraßenbaubehörde). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.

Es sind voraussichtlich etwa 3 676 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung:

Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 305 Bäume; Stadt Tangermünde: 205 Bäume; Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte: 306 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege im Süden des Landkreises Stendal): 2860 Bäume.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 15. April 2021 bis 15. Juni 2021

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/04/2021
Ende: 15/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten.

Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

Zur Beachtung:

Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch 3 Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 4 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Bismark

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Bismark des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.

Es sind voraussichtlich etwa 3 243 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Osterburg: 940 Bäume; Bismark: 1 389; LSBB: 914.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 15. April 2021 bis 15. Juni 2021

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/04/2021
Ende: 15/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten.

Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

Zur Beachtung:

Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch 3 Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 5

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 5 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Biozid im Osten des Landkreises Stendal

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Gebiet der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und der Hansestadt Havelberg). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und überregionalen Radwegen.

Es sind voraussichtlich etwa 2.905 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 450 Bäume; Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 1703 Bäume; Landesstraßenbaubehörde: 72 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 680 Bäume.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 15. April 2021 bis 15. Juni 2021

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Bekämpfungsmittel:

Biozid Foray ES

Begründung: Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit für Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiniensis subsp. kurstaki vor.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/04/2021
Ende: 15/08/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten.

Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

Zur Beachtung:

Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch 3 Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 6

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 6 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal und im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen sowie sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen entlang von Kreisstraßen im Norden des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen und im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen selbst. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen.

Es sind voraussichtlich etwa 634 Einzelbäume entlang von Kreisstraßen und im Gebiet der Verbandsgemeinde Seehausen zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Bäume weisen im Mittel einen Behang von etwa 20 Nestern je Baum auf. Die 20 Einzelbäume der Verbandsgemeinde Seehausen weisen einen Behang von etwa 60 Nestern je Baum auf.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 1. Juni 2021 bis 15. August 2021

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!

Auflagen:

Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.

Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 15/08/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind.

Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

Zur Beachtung:

Bezüglich Los 6 und Los 7 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch 2 Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6 und Los 7 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 7

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 7 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume im Süden und Osten des Landkreises Stendal und sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials

Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:

Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im südlichen und östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten im Kreisgebiet ist auszugehen.

Es sind voraussichtlich etwa 586 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Einheitsgemeinde Stadt Bismark: 441 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen): 145 Bäume. Die Bäume weisen einen Behang von etwa 14 Nestern je Baum auf.

Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.

Leistungszeitraum:

Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden.

Zeitrahmen: 1. Juni 2021 bis 15. August 2021

Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.

Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!

Auflagen:

Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.

Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 15/08/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Nach Beauftragung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind.

Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.

Zur Beachtung:

Bezüglich Los 6 und Los 7 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch 2 Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6 und Los 7 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Mit dem Angebot sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:

— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124).

Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:

Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handelsregister oder gleichwertiges Register); Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Angabe zu Insolvenzverfahrenund Liquidation, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

2. Auf gesondertes Verlangen ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) einzureichen:

— entsprechende Bescheinigung der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitgleid eiener Bietergemeinschaft einzureichen:

— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124).

Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:

Umsatz des Unternehemens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bekämpfung von Forstschädlingen)

— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die Risiken Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt, durch Einreichen einer Kopie der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers über den Abschluss.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitgleid eiener Bietergemeinschaft einzureichen:

— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124).

Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:

Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen (Bekämpfung von Forstschädlingen) ausgeführt wurden; Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

2. Auf gesondertes Verlangen ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) einzureichen:

— Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten inklusive Benennung der für die Leistung vorgesehenen Personen.

3. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer), sind die unter III.1.1), III.1.2), III.1.3) Ziffer 1) und 2) sowie III.2.2) (hier: Erklärung zur Tariftreue und und Entgeltgleichheitnach § 10 LVG LSA, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA) genannten Erklärungen/Angaben und Nachweise/Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen auch für diese Unternehmen einzureichen. Gleiches gilt für die unter III.1.1), III.2.2) (hier: Erklärung zur Tariftreue und und Entgeltgleichheitnach § 10 LVG LSA, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA) und soweit sie für die in Anspruch genommenen Kapazitäten relevant sind, die unter III.1.2) und III.1.3) Ziffer 1) und 2) genannten Erklärungen/Angaben und Nachweise/Bescheinigungen für Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bieter in Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle,technische oder berufliche Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).

4. Die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) Ziffer 1) bis 3) genannten Eignugnsanforderungen können auch durch Teilnahme an anerkannten Präqualifizierungssystemen durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden. Geforderte Erklärungen/Angaben und Nachweise/Bescheinigungen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind von dem jeweiligen Unternehmen zusätzlich einzuereichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Des Weiteren sind mit dem Angebot vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Eigenerklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt LVG LSA) einzureichen:

— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 LVG LSA,

— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA,

— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 13 LVG LSA.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/01/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/01/2021
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschalg erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des jeweiligen Unternehmens nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates ersetzt.

2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – Formbaltt 234) aller Mitgleider in Textform abzugeben:

— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

— in der alle Mitgleider aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

— dass alle Mitgleider als Gesamtschuldner haften.

3. beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich in Hniblick auf die erfoderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – Formblatt 235). Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Er hat den Namen, den gesettzlichen Vertreter, die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen einzureichen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die wirtschaftliche und finazielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen – Formblatt 236) einzureichen.

4. Die einzureichenden Erklärungen (Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124, Erklärungen nach LVG LSA, Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – Formblatt 234, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – Formblatt 235, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen – Formblatt 236) liegen den Vergabeunterlagen bei.

5. Die Angebotsabgabe sowie die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens (Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) und deren Beantwortung, ggf. erforderliche Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachfoderungen, Aufklärungen, Einreichung von Unterlagen auf gesondertes Verlangen, etc.) erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de. Dafür ist eine Registrierung auf der Internetseite www.evergabe.de (eVergabe.de-Konto) sowie die Nutzung der Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich. Voraussetzung für den Start der Bietersoftware AI Bietercockpit ist die einmalige Installation des AI Weblaunchers. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie unter: www.evergabe.de/hilfe-und-service bzw. www.evergabe.de/leistungen-fuer-auftragnehmer/elektronische-angebotsabgabe

6. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieteranfragen) sind bis spätestens 7.1.2021 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag zulässig, wenn:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablau der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),

— Vverstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).

Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen:

— innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB),

— ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB),

— wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).

Es wird hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2020