Neu- und Umbau Rathaus B — Fassaden-/Verblendarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/172 VOB EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus Uhlstr. 3
Ort: Brühl
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neu- und Umbau Rathaus B — Fassaden-/Verblendarbeiten
Neubau eines städtischen Büro- und Verwaltungsgebäudes und einer Bibliothek mit einem Umbau des unmittelbar angrenzenden historischen und denkmalgeschützten Rathausgebäudes als Zusammenschluss einer funktionalbehafteten Einheit in Verbindung mit einer Platzgestaltung des angrenzenden Janshof.
Rathaus B
Steinweg 1
50321 Brühl
Als grobe Einschätzung des Ausschreibungsinhaltes wird folgender Leistungsumfang angeführt:
Ausführung von Verblend- / Klinkerarbeiten an Fassaden- und Dachflächen im Zusammenhang mit einem Neubau eines städtischen Büro- und Verwaltungsgebäudes und einer Bibliothek, mit einem Umbau des unmittelbar anschließenden denkmalgeschützten Rathausgebäudes als Zusammenschluss einer funktionalbehafteten Einheit.
— BRI ca. 20 600 m³,
— BGF ca. 5 250 m2.
Erstellung von
— ca. 1 200 m2 Verblend- / Klinkerfassade,
— ca. 250 m2 Filtermauerwerk als Verblend- / Klinkerfassade,
— ca. 900 m2 geklinkertem Schrägdach.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsfrist gemäß § 10 c Abs. 2 VOB/A EU
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neu- und Umbau Rathaus B — Fassaden-/Verblendarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYSY1TF
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.