Abbruch, Demontage, Rückbau, Schadstoffsanierung, Entsorgung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mustorstr. 2
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Demontage, Rückbau, Schadstoffsanierung, Entsorgung
Abbruch, Demontage, Rückbau und Entsorgung schadstoffbelasteter und sonstiger Bauteile und technischer Installationen im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen.
Die Schadstoffsanierung wird in 3 Bauabschnitten über einen Zeitraum von März 2021 (Beginn 1. Bauabschnitt) bis Mitte 2023 (Ende 3. Bauabschnitt) durchgeführt, wobei die Schadstoffsanierung jeweils den Umbauarbeiten der einzelnen Bauabschnitte vorgeschaltet wird um die Baustelle für die Arbeiten der weiteren Gewerke schadstofffrei herzustellen.
Die Arbeiten finden während der einzelnen Bauabschnitte mit Ausnahme der Schulferien während des laufenden Schulbetriebes statt.
66540 Neunkirchen – Wiebelskirchen, Prälat Schütz Str. 15
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoß und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoß) mit nichttragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3.OG) und ein Technikgeschoss. Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
Abbruch, Demontage und Rückbau erfolgen in 3 Bauabschnitten und beinhalten im Wesentlichen die Demontage von schadstoffhaltigen (KMF, Asbest) nichttragenden elementierten Trennwänden sog. „Mechelwänden“ (ca. 3 000 m2) einschließlich zugehöriger Türen (83 St.), von schadstoffhaltigen (KMF) abgehängten Rasterdecken, sog. „Odenwalddecken“ (ca. 5 000 m2), von schadstoffhaltige (KMF) Mineralwolldämmplatten (ca. 2 000 m2), von schadstoffhaltigen (KMF, Asbest) Brandschutztüren (10 St.), von Metalllamellendecken (ca. 300 m2), den Abbruch von Bodenaufbauten aus Estrich mit Fliesenbelag (ca. 15 m³), von textilen Bodenbelägen (ca. 1 300 m2), von Holzpflasterbelägen (ca. 650 m2), von Installationswänden aus Gipskarton (ca. 120 m2), von Gipskartonplatten (ca. 100 m2), von Kalksandstein MW-Wänden (ca. 25 m³), von Wandfliesen (ca. 10 m³) sowie das Entfernen bzw. den Abbruch von fest eingebautem Inventar wie z. B. WC-Trennwänden (ca. 240 m2) und Einbauschränken (ca. 85 m³) die u.a aus AIV-Holz bestehen.
Ebenfalls demontiert werden sollen technische Installationen wie Lüftungskanäle incl. Einbauten (Luftauslässe, Brandschutzklappen, Volumenstromregler etc.) aus verzinktem Stahl (ca. 1 225 m2), schadstoffhaltige (KMF) Dämmungen von Luftleitungen (ca. 1 085 m2), Installationsleitungen (TRW, SW, RW,HZG, ca. 3 040 m), Demontage Beleuchtung (ca. 2 000 St.) Kabel (ca. 35 000 m) und Kabelrinnen (ca. 630 m).
Zudem werden zur Anlage eines neuen Versorgungsschachtes Betonschnitte in vorhandenen Stahlbetonwänden bzw.-decken notwendig.
Zur Erläuterung von II.2.7) Ausführung in 3 Bauabschnitten, Die Arbeiten sind spätestens 20 WT nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen
Ausführung im laufenden Schulbetrieb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassung gem. Anhand I. 2.4.2. Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung
Umsatz des Unternehmens innerhalb der vergangenen 3 Geschäftsjahren.
Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR p.a. in den vergangenen 3 Geschäftsjahren.
Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren in Bezug auf Aufgabenstellung und Größenordnung.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie durch Vorlage der im Formblatt 216 geforderten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen und die im Formblatt 216 geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, 216 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]