Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Windeck
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 12
Ort: Windeck-Rosbach
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 51570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.windeck-bewegt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Windeck
Die Gemeinde Windeck mit ca. 19 000 Einwohnern liegt in Nordrhein-Westfalen. Der zwischen der Gemeinde Windeck und der rhenag Rheinische Energie AG geschlossene Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Windeck (Gaskonzessionsvertrag) endete am 31.7.2016.
Nunmehr vergibt die Gemeinde Windeck mit diesem Verfahren einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Windeck.
Windeck
Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages mit der Gemeinde Windeck verpflichtet, das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Windeck während der Vertragslaufzeit zu betreiben.
Interessenten am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Gemeinde Windeck werden hiermit aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst Teilnahmeunterlagen gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de abzugeben.
- Kriterium: Sichere leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
- Kriterium: Preisgünstige und effiziente leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
- Kriterium: Verbraucherfreundliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
- Kriterium: Umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gemeinde Windeck behält sich vor, Fremdnachweise für die unter Abschnitt III.1) geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb des Gasversorgungsnetzes in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und/oder die Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1) auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Der vorläufige Organisations- und Zeitplan für das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform www.subreport.de zur Verfügung gestellt.
Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Windeck können über die Vergabeplattform www.subreport.de angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann über die Vergabeplattform www.subreport.de angefordert werden.
Die Gemeinde Windeck behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der indikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen:
Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Windeck beteiligten Unternehmen nach § 47 Abs. 3 EnWG auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren hat und die Gemeinde Windeck diese nur zu versagen hat, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist, wird darum gebeten, dass die Teile der Teilnahmeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, von den Interessenten gekennzeichnet werden.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50922
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2214770
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lg-koeln.nrw.de
Nach § 47 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Absatz 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem GWB unberührt.