Vergabe von Hausmeisterleistungen und Pflegeleistungen der Außenanlagen (inklusive der Leistungen für den Winterdienst) ab 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: FH-POL EU 01/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schmidtmannstraße 86
Ort: Aschersleben
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06449
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fh-polizei.sachsen-anhalt.de/startseite-fachhochschule/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Hausmeisterleistungen und Pflegeleistungen der Außenanlagen (inklusive der Leistungen für den Winterdienst) ab 2021
Vergabe von Hausmeisterleistungen und Pflegeleistungen der Außenanlagen (inklusive der Leistungen für den Winterdienst) ab 2021.
Schmidtmannstraße 86
06449 Aschersleben
Vergabe von Hausmeisterleistungen und Pflegeleistungen der Außenanlagen (inklusive der Leistungen für den Winterdienst) ab 2021.
Siehe Abschnitt III. Teilnahmebedingungen
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis längstens 30.4.2025), wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
— Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. DIHK AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
— Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung in Kopie oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist,
— aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist,
— Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen,
— Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ bzw. ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
—— Personen- und Sachschäden 2,5 Mio EUR;
—— Tätigkeitsschäden inkl. Allmächlichkeitsschäden 500,0 TEUR;
—— Und Schlüsselschäden 100,0 TEUR;
Oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall diese Summen zur Verfügung stehen.
— Erklärung über den Gesamtumsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes Geschäftsjahr einzeln aufgeführt,
— Erklärung zu Umsätzen (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes Geschäftsjahr einzeln aufgeführt;
— ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung; Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerbergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise lediglich von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Nachunternehmer ist die beigefügte Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt ausgefüllt und in Textform einzureichen;
— Für Nachunternehmer ist die beigefügte Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen sowie die Bewerbererklärung zur Zuverlässigkeit zum Teilnahmewettbewerb ausgefüllt und unterschrieben/signiert/ mit Namenszug versehen einzureichen.
— Das beabsichtigt einzusetzende Personal sollte über eine förderliche Ausbildung verfügen. Auch entsprechende Erfahrungen dienen als Eignungsnachweis,
— Es sind 3 Referenzangaben aus den vergangenen 3 Jahren vorzulegen. Sie sollten inhaltlich vergleichbar sein und einen ähnlichen Umfang ausweisen. Die Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartners und der Telefonnummer ist erforderlich.
—— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes);
—— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes);
—— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes);
—— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Objektbesichtigungstermine beim AG am 13., 14., 19., 20. und 21.1.2021 jeweils um 9.30 Uhr mit den berücksichtigten Bietern. Die Einladung zur Objektbesichtigung erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
3. Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).