Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 175-422933
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Hagelkreuz 24
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW)
Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Übernahme und Vermarktung von ca. 35 000 t bis 48 500 t der Abfallfraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung im Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) zur ordnungsgemäßen Verwertung. Die Gesamtmenge an kommunal erfasstem PPK wird auf 2 Standorte bezogen in 3 Mengenlose aufgeteilt.
Übernahme und Vermarktung von PPK am Entsorgungszentrum Warden
Entsorgungszentrum Warden, in 52249 Eschweiler
Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West im Umfang von 12 500 t/a bis 17 500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler.
Übernahme und Vermarktung von PPK am Entsorgungszentrum Warden
Entsorgungszentrum Warden, in 52249 Eschweiler
Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West im Umfang von 12 500 t/a bis 17 500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler.
Übernahme und Vermarktung von PPK am Entsorgungszentrum Horm
Entsorgungszentrum Horm, in 52493 Hürtgenwald/Horm
Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West im Umfang von 10 000 t/a bis 13 500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Horm, in 52493 Hürtgenwald/Horm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Vermarktung von PPK am Entsorgungszentrum Horm
Postanschrift: Ferdinand-Clasen-Str. 35
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Zuschlagserteilung ist frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation auf elektronischem Wege an die unterlegenen Bieter möglich, § 134 GWB. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Vorabinformation durch den Auftraggeber. Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. § 160 Abs. 3 GWB findet Anwendung. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren nur nach folgenden Bedingungenzulässig, auf die ausdrücklich hingewiesen wird:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht fristgerecht gerügt wurde. Zudem weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es steht dem Bieter frei, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteilekenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.