Gebäudeinnen-, Glasflächen- und Fensterreinigung sowie Reinigung der Außentreppen, Überdachungen und Fassaden in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Gewässerkunde Referenznummer der Bekanntmachung: Z1/162.02/020/011

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=339914
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=339914
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bundesoberbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gewässerkunde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudeinnen-, Glasflächen- und Fensterreinigung sowie Reinigung der Außentreppen, Überdachungen und Fassaden in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Gewässerkunde

Referenznummer der Bekanntmachung: Z1/162.02/020/011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90910000 Reinigungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Vergbe ist die Gebäudeinnen-, Glasflächen- und Fensterreinigung sowie die Reinigung der Außentreppen, Überdachungen und Fassaden in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Gewässerkunde

— Am Mainzer Tor 1 – Gebäude 1 und 2 sowie Kurfürstenstraße 5-7, 56068 Koblenz;

— Außenstelle Niederwerth, Am Schützenplatz1, 56157 Niederwerth;

— Kaiserin-Augusta-Anlagen 15, 56068 Koblenz;

— Bahnhofstraß4 40, 56068 Koblenz.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Liegenschaft Am Mainzer Tor 1 – Gebäude 1 und 2“ (AMT 1 – Geb. 1 u. 2), 56068 Koblenz, Kurfürstenstraße 5-7“ (Kf. 5-7), 56068 Koblenz und Am Schützenplatz 1, 56179 Niederwerth (NW).

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90910000 Reinigungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung von Reinigungsleistungen in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Gewässerkunde:

Die Reinigungsarbeiten sind fachgerecht auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Hierbei sind folgende Grundsätze durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen:

— sorgfältige und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen,

— kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen,

— Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden,

— an den raumseitigen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung keine Wasserflecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben,

— Leitern o.ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen anzulehnen,

— das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln,

— es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden,

— die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen,

— findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers,

— Aufhängungen, Bohrungen, Befestigungen etc. an und in den Gebäuden sind nur mit vorheriger Genehmigung des Auftraggebers zulässig,

— die Verkehrssicherungspflicht ist stets zu beachten,

— nach Durchführung der Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.

Der jeweilige Auftragnehmer hat die nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzen, Verordnungen sowie die berufsgenossenschaftlichen Anforderungen bei der Ausführung der Arbeiten zwingend zu beachten.

Hinsichtlich der Reinigung der Außenstelle Niederwerth ist wegen des dort angesiedelten Isotopenlabors zwingend zu beachten, dass der jeweilige Auftragnehmer eine Erlaubnis nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) benötigt, die für den Bereich Niederwerth gültig ist. Ferner muss der Auftragnehmer vor Beginn der Auftragsausführung eine Strahlenschutzunterweisung durch den Auftraggeber erhalten. Darüber hinaus ist vor Beginn der Auftragsausführung am Standort Niederwerth der Abschluss einer sog. Abgrenzungsvereinbarung gem. dem anliegenden Muster (Anlage 3) erforderlich.

Die Teilnehmer haben sich vor der Angebotsabgabe vor Ort bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist über die Gegebenheiten zu informieren. Ein Ansprechpartner wird auf Nachfrage benannt. Dieser ist ausschließlich dazu berechtigt, Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten zu geben. Er ist nicht befugt, rechtsverbindliche Auskünfte zum Vergabeverfahren zu erteilen.

Für die Durchführung der Reinigungsarbeiten gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in den Angebotspreisen enthalten.

Die ausführliche Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Liegenschaft Kaiserin-Augusta-Anlagen 15 (KAA 15), 56068 Koblenz

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90910000 Reinigungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung von Reinigungsleistungen in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Gewässerkunde:

Die Reinigungsarbeiten sind fachgerecht auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Hierbei sind folgende Grundsätze durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen:

— sorgfältige und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen,

— kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen,

— Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden,

— an den raumseitigen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung keine Wasserflecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben,

— Leitern o.ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen anzulehnen,

— das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln,

— es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden,

— die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen,

— findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers,

— Aufhängungen, Bohrungen, Befestigungen etc. an und in den Gebäuden sind nur mit vorheriger Genehmigung des Auftraggebers zulässig,

— die Verkehrssicherungspflicht ist stets zu beachten,

— nach Durchführung der Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.

Der jeweilige Auftragnehmer hat die nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzen, Verordnungen sowie die berufsgenossenschaftlichen Anforderungen bei der Ausführung der Arbeiten zwingend zu beachten.

Die Teilnehmer haben sich vor der Angebotsabgabe vor Ort bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist über die Gegebenheiten zu informieren. Ein Ansprechpartner wird auf Nachfrage benannt. Dieser ist ausschließlich dazu berechtigt, Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten zu geben. Er ist nicht befugt, rechtsverbindliche Auskünfte zum Vergabeverfahren zu erteilen.

Für die Durchführung der Reinigungsarbeiten gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in den Angebotspreisen enthalten.

Die ausführliche Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Liegenschaft Bahnhofstraße 40 (Bf. 40), 56068 Koblenz

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90910000 Reinigungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung von Reinigungsleistungen in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Gewässerkunde:

Die Reinigungsarbeiten sind fachgerecht auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Hierbei sind folgende Grundsätze durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen:

— sorgfältige und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen,

— kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen,

— Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden,

— an den raumseitigen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung keine Wasserflecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben,

— Leitern o.ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen anzulehnen,

— das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln,

— es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden,

— die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen,

— findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers,

— Aufhängungen, Bohrungen, Befestigungen etc. an und in den Gebäuden sind nur mit vorheriger Genehmigung des Auftraggebers zulässig,

— die Verkehrssicherungspflicht ist stets zu beachten,

— nach Durchführung der Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.

Der jeweilige Auftragnehmer hat die nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzen, Verordnungen sowie die berufsgenossenschaftlichen Anforderungen bei der Ausführung der Arbeiten zwingend zu beachten.

Die Teilnehmer haben sich vor der Angebotsabgabe vor Ort bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist über die Gegebenheiten zu informieren. Ein Ansprechpartner wird auf Nachfrage benannt. Dieser ist ausschließlich dazu berechtigt, Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten zu geben. Er ist nicht befugt, rechtsverbindliche Auskünfte zum Vergabeverfahren zu erteilen.

Für die Durchführung der Reinigungsarbeiten gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in den Angebotspreisen enthalten.

Die ausführliche Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Glas-, Rahmen-, Fassadenreinigung sowie Reinigung des Aufzugs für Menschen mit Behinderung

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung von Reinigungsleistungen in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Gewässerkunde:

Die Reinigungsarbeiten sind fachgerecht auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Hierbei sind folgende Grundsätze durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen:

— sorgfältige und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen,

— kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen,

— Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden,

— an den raumseitigen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung keine Wasserflecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben,

— Leitern o.ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen anzulehnen,

— das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln,

— es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden,

— die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen,

— findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers,

— Aufhängungen, Bohrungen, Befestigungen etc. an und in den Gebäuden sind nur mit vorheriger Genehmigung des Auftraggebers zulässig,

— die Verkehrssicherungspflicht ist stets zu beachten,

— nach Durchführung der Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.

Der jeweilige Auftragnehmer hat die nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzen, Verordnungen sowie die berufsgenossenschaftlichen Anforderungen bei der Ausführung der Arbeiten zwingend zu beachten.

Hinsichtlich der Reinigung der Außenstelle Niederwerth ist wegen des dort angesiedelten Isotopenlabors zwingend zu beachten, dass der jeweilige Auftragnehmer eine Erlaubnis nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) benötigt, die für den Bereich Niederwerth gültig ist. Ferner muss der Auftragnehmer vor Beginn der Auftragsausführung eine Strahlenschutzunterweisung durch den Auftraggeber erhalten. Darüber hinaus ist vor Beginn der Auftragsausführung am Standort Niederwerth der Abschluss einer sog. Abgrenzungsvereinbarung gem. dem anliegenden Muster (Anlage 3) erforderlich.

Die Teilnehmer haben sich vor der Angebotsabgabe vor Ort bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist über die Gegebenheiten zu informieren. Ein Ansprechpartner wird auf Nachfrage benannt. Dieser ist ausschließlich dazu berechtigt, Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten zu geben. Er ist nicht befugt, rechtsverbindliche Auskünfte zum Vergabeverfahren zu erteilen.

Für die Durchführung der Reinigungsarbeiten gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in den Angebotspreisen enthalten.

Die ausführliche Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;

— Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat;

— Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug);

— Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Eigenerklärung zur Eignung enthalten).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen bzw. im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird;

— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;

— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über den konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;

— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/12/2020
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Teilnehmer haben sich vor der Angebotsabgabe vor Ort bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist über die Gegebenheiten zu informieren. Ein Ansprechpartner wird auf Nachfrage benannt. Dieser ist ausschließlich dazu berechtigt, Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten zu geben. Er ist nicht befugt, rechtsverbindliche Auskünfte zum Vergabeverfahren zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2020

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Hahnstätten
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Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
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Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
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Kell am See
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Longkamp
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Mastershausen
Maxdorf
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Mayschoß
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Montabaur
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Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rhodt unter Rietburg
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