Planungsleistungen – Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle Referenznummer der Bekanntmachung: VA LKSLF 014/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßstraße 24
Ort: Saalfeld
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-slf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen – Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle
Gegenstand der Auschreibung sind Planungsleistungen für die Leistungsbilder §§ 43, 47 und 51 HOAI.
07338 Altenbeuthen
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und der Saale-Orla-Kreis planen die Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle im Zuge der ehemaligen Landesstraße 1100 über den Stausee Hohenwarte. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fungiert dabei als Auftraggeber und Projektkoordinator.
Die ehemalige L1100 führte von Moxa über Paska zur Linkenmühle. Zwischen Linkenmühle und der südlich des Stauseeufers gelegenen Gemeinde Drognitz ist der Verlauf der ehemaligen L1100 unterbrochen; zwischen Drognitz, Lothra und Thimmendorf wird er wieder aufgenommen. An der Linkenmühle besteht derzeit eine Fährverbindung für den Pkw-Verkehr an das Südufer des Stausees nach Altenroth (Ortsteil Altenbeuthen).
Der Stausee Hohenwarte liegt im Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale zwischen dem Städtedreieck Saalfeld – Rudolstadt – Bad Blankenburg und Schleiz. Durch den Bau der Talsperre Hohenwarte in den Jahren 1936-1942 wurde die vorhandene Brücke an der Linkenmühle überstaut. Zwischen 1939 und 1943 wurde ein neues Brückenbauwerk zur Wiederherstellung der unterbrochenen Straßenverbindung errichtet. Im April 1945 wurde der Überbau der neuen Brücke an der Linkenmühle gesprengt und seitdem nicht wieder aufgebaut.
Während der Überbau und der obere Teil der Pfeiler zerstört sind, sind die Widerlager und die Pfeilergründungen sowie Pfeilerreste noch vorhanden und insbesondere bei niedrigen Wasserständen sichtbar.
Ein vollständiger Rückbau ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Dies trifft insbesondere für die im Gewässer befindlichen Brückenpfeiler zu.
Das neue zu planende Bauwerk ist als Straßenbrücke zu konzipieren. Für die Bemessung sind die entsprechenden Verkehrslasten nach Eurocode 1 unter Beachtung der Nationalen Anhänge zu berücksichtigen. Die Trassierung der Straße orientiert sich an der Linienführung der ehemaligen L 1100. Die Achse verläuft im Bauwerksbereich in einer Geraden. Die avisierte Bauwerkslänge beträgt ca. 180 m. Im Rahmen des Brückenbauvorhabens sind die Brückenanbindungen Nord- und Südzufahrt zu ertüchtigen bzw. an das zu planende Brückenbauwerk anzupassen. Hierzu sind Untersuchungen zur Linienführung der beidseitig anbindenden Straßenverläufe erforderlich.
Als Grundlage für den Fördermittelantrag wurde bereits im Jahr 2014 eine Machbarkeitsuntersuchung für das ausgeschriebene Brückenbauwerk (§ 43 HOAI) durch externe Planer erstellt.
Nach aktuellem Stand wird die Realisierung einer pfeilerlosen Brücke als Vorzugsvariante avisiert. Für die Umsetzung dieser Vorzugsvariante geht die Vergabestelle von einem Budget in Höhe von ca. 10,00 Mio. EUR brutto (KG 300 und 500 DIN 276) aus.
Des Weiteren ist im Rahmen des Planungsauftrages die mögliche Anbindung des Brückenbauwerkes an das umliegende Bestandstraßennetz (siehe Lageskizze Betrachtungsraum Linkenmühlenbrücke und Anschlussstraßen) zu untersuchen.
Die Vergabe erfolgt für Planungsleistungen nach §§ 43, 47 und 51 HOAI für die LPH 1 bis 4 in Form einer stufenweise Beauftragung.
Geplante 1. Stufe der Beauftragung:
— § 43 HOAI LPH 1-2,
— § 47 HOAI LPH 1-2,
— § 51 HOAI LPH 1-2.
Geplante 2. Stufe der Beauftragung (Option):
— § 43 HOAI jeweils LPH 3-4,
— § 47 HOAI jeweils LPH 3-4,
— § 51 HOAI LPH 3-4.
Die beschriebene stufenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergeb-nisses der zu erarbeitenden Vorentwurfsplanung und sobald die dafür noch zu beantragenden Finanzmittel verfügbar sind.
Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und gegliedert nach Bauabschnitten und Finanzierungsfreigaben vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen für ggf. erforderliche Untersuchungen bzw. weitere Leistungsphasen der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4)/II.2.4) beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen.
Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Buttelstedter Str. 90
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5FDGV8
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/