Stromlieferung Wasserverband Klötze 2021/2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: K5.025.2:1116
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Oebisfelder Straße 18a
Ort: Klötze
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 38486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung Wasserverband Klötze 2021/2022/2023
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Wasserverbandes Klötze.
Für das Jahr 2021 ca. 2 443 972 kWh und ab dem Jahr 2022 ca. 2 249 839 kWh/Jahr.
Lieferzeitraum: 2021/2022/2023
Teillos 1 Wasserverband Klötze
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Wasserverbandes Klötze
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Wasserverbandes Klötze
Ca. 491 470 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2021/2022/2023
Teillos 2 Wasserverband Klötze RLM
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Wasserverbandes Klötze
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Wasserverbandes Klötze.
Für das Jahr 2022 ca. 1 952 502 kWh und ab dem Jahr 2022 ca. 1 758 369 kWh/Jahr.
Lieferzeitraum: 2021/2022/2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Wasserverband Klötze
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Wasserverband Klötze RLM
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.enportal.de/
IV.1.9)
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt.
Nähere Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
IV.2.6)
Die Bindefrist endet 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum vom 4.8.2020 bis zum 30.10.2020 durchzuführen. Die angegebene Bindefrist kommt nur zum Tragen, wenn die Auktion am 30.10.2020 beendet würde.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesenverkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
Gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).