Bewegungserfassungssystem — Los 4: Kamerasystem Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-12EU2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewegungserfassungssystem — Los 4: Kamerasystem
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d. h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der Los 1-3 ist bereits erfolgt. In diesem vierten Los soll ein Kamerasystem beschafft werden, dass zusätzliche Bewegungsinformationen zu den bereits beschafften Geräten liefert.
Das Kamerasystem soll genutzt werden, um die Bewegungen von insgesamt 3 Werken aufzunehmen. Dabei soll die Untersuchung der Werker gleichzeitig erfolgen, sodass 4 Kamera benötigt werden, um tote Winkel zu vermeiden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Kameraspezifikationen sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Zur Speicherung der aufgezeichneten Daten wird ein Server benötigt, der die Daten der 4 Kameras verarbeiten kann. Der Server sollte einen nutzbaren Speicherumfang von mindestens 180 TB haben.
Im Rahmen des Projekts SmaPS soll ein Bewegungserfassungssystem beschafft werden, welches die Bewegungen von ArbeiterInnen und deren Interaktionen mit Objekten in Labor- und Produktionsumgebungen aufnimmt. Um detaillierte Informationen zu den Bewegungen der ArbeiterInnen zu erhalten (d. h. Trajektorien und Kontaktannotationen), wird das Bewegungserfassungssystem in 4, sich ergänzende Subsysteme untergliedert. Während IMU-basierte Motion-Capture-Anzüge (Los 1) die Bewegungen und Interaktionen des Körpers erfassen, sollen Eyetracker (Los 2) und Datenhandschuhe (Los 3) detaillierte Informationen zu Blickrichtung und -fokus bzw. zu den Bewegungen der Finger liefern. Ein Kamerasystem (Los 4) soll zusätzliche Bewegungsinformationen zur Verifizierung der gewonnenen Daten liefern.
Die Ausschreibung der Los 1-3 ist bereits erfolgt. In diesem vierten Los soll ein Kamerasystem beschafft werden, dass zusätzliche Bewegungsinformationen zu den bereits beschafften Geräten liefert.
Das Kamerasystem soll genutzt werden, um die Bewegungen von insgesamt 3 Werken aufzunehmen. Dabei soll die Untersuchung der Werker gleichzeitig erfolgen, sodass 4 Kamera benötigt werden, um tote Winkel zu vermeiden. Im Projekt sollen die Bewegungen unter realen Produktionsbedingungen untersucht werden. Das heißt, dass Maschinen (z. B. Roboter) oder Montagegeräte im Messbereich stehen und sich bewegen. Das System darf daher nicht anfällig für Störeinflüsse sein, die von solchen Maschinen ausgehen können. Die Kameraspezifikationen sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.
Zur Speicherung der aufgezeichneten Daten wird ein Server benötigt, der die Daten der 4 Kameras verarbeiten kann. Der Server sollte einen nutzbaren Speicherumfang von mindestens 180 TB haben.
EFRE-0200545 (Investitionen in Wachstum und Beschäftigung — hier: Zentrum für Smart Production Design-Siegen (SmaP)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweise:
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.
Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
— Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521) und
— soweit das der Fall ist — ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 ABs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose Eigenerklärung) dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen.
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Übermittlung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens) oder einem gleichwertigen Verzeichnis.
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.).
— Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 531).
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben).
— Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, sind diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist eine Tabelle in einer eigenen Anlage beizufügen.
— Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), sind zusätzlich die Formular 533 und 532 zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des Bewerbers.
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche. Sofern das Geschäftsjahr 2018 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 Anzugeben.
Zu a) Haftpflichtversicherung i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen-, Vermögen-, und Sachschäden.
Grundsätzlich zahlt die Universität Siegen die Rechnungen nach Abnahme der erbrachten Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56D50V
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]