Lieferung von Material (LWL Kabel) zur Errichtung eines FTTB/H-Netzes in der Stadt Penig

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Markt 6
Ort: Penig
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09322
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.penig.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Material (LWL Kabel) zur Errichtung eines FTTB/H-Netzes in der Stadt Penig

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32560000 Glasfasermaterial
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Auftrag zur Lieferung von Material, konkret Glasfaserkabeln (LWL-Kabel), zur Errichtung eines FTTB/H-Netzes in der Stadt Penig im geförderten Breitbandausbau im Betreibermodell.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32560000 Glasfasermaterial
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Auftrag zur Lieferung von Material, konkret Glasfaserkabeln (LWL-Kabel), zur Errichtung eines FTTB/H-Netzes in der Stadt Penig im geförderten Breitbandausbau im Betreibermodell.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Logistik und Bestellabwicklung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeiten / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Bereitschaft zur Rücknahme / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grdlg. der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus i.d. BRD v. 22. 10.2015 i.d. F. v. 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) u.d. RL Digitale Offensive Sachsen vom 9.12.2017 („Landesförderrichtlinie). Die Best. dieser Förder-RL sowie der RR d. BRD zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung v. 15.6.2015 sind einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Im vorliegenden Fall konnte auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zurückgegriffen werden, da im Rahmen eines vorher zur Beschaffung desselben Auftragsgegenstands durchgeführten offenen Verfahrens keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind. Im Einzelnen wurde das ursprüngliche Verfahren gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Vergabebedingungen entspricht.

Die ursprünglichen Auftragsbedingungen wurden für das neue – vorliegende – Verfahren nicht grundlegend geändert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Material (LWL-Kabel) zur Errichtung eines FTTB/H-Netzes in der Stadt Penig

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: HRB 733700
Postanschrift: Stegweg 36-38
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.

Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:

— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,

— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind,

Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020

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