Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/in eine duale Berufsausbildung (VispA) 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 01/VispA Paragr. 45/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 24
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-gr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/in eine duale Berufsausbildung (VispA) 2021
Hilfsweise muss auf die Standardanwendung zugegriffen werden, da für die elektronische Vergabe das Musterblatt für soziale und andere besondere Dienstleistungen nicht angeboten wird. Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung. Die im Anschluss an die Vermittlung zu erfolgende Nachbetreuung soll die Beschäftigungs-/Berufsausbildungsaufnahme stabilisieren. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Maßnahmekombination beginnt am 1.4.2021 und endet am 30.6.2022. Der Leistungszeitraum umfasst die Projekt-Vermittlungsphase vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022 und die Projekt-Nachbetreuungsphase vom 1.4.2022 bis zum 30.6.2022. Die Leistung ist in 4 Lose aufgeteilt. In der Projekt-Vermittlungsphase umfasst das Los 1 in Weißwasser 10 Teilnehmerplätze, das Los 2 in Niesky und das Los 3 in Görlitz jeweils 8 Teilnehmerplätze und das Los 4 in Zittau umfasst 12 Teilnehmerplätze. Die Losaufteilung ist dem Losblatt zu entnehmen. Der Auftraggeber kann die Teilnehmerplätze während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 130 Abs. 2 GWB gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.
Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/in eine duale Berufsausbildung (VispA) 2021, Maßnahmeort Weißwasser
Weißwasser
DEUTSCHLAND
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Leistung für dieses Los 1 ist an dem Maßnahmeort Weißwasser mit 10 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit einer Option für dieses Los 1 für weitere 15 Monate vom 1.4.2022 bis 30.6.2023. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.2.2022 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze für dieses Los um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze bis zu 2 Plätze vereinbaren.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/in eine duale Berufsausbildung (VispA) 2019, Maßnahmeort Niesky
Niesky
DEUTSCHLAND
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Leistung für dieses Los 2 ist an dem Maßnahmeort Niesky mit 8 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit einer Option für dieses Los 2 für weitere 15 Monate vom 1.4.2022 bis 30.6.2023. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.2.2022 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze bis zu 2 Plätze vereinbaren.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/in eine duale Berufsausbildung (VispA) 2019, Maßnahmeort Görlitz
Görlitz
DEUTSCHLAND
Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Leistung für dieses Los 3 ist an dem Maßnahmeort Görlitz mit 8 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit einer Option für dieses Los 3 für weitere 15 Monate vom 1.4.2022 bis 30.6.2023. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.2.2022 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze bis zu 2 Plätze vereinbaren.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/in eine duale Berufsausbildung (VispA) 2019, Maßnahmeort Zittau
Zittau
DEUTSCHLAND
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung. Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Leistung für dieses Los 4 ist an dem Maßnahmeort Zittau mit 12 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Die Vergabe erfolgt mit einer Option für dieses Los 4 für weitere 15 Monate vom 1.4.2022 bis 30.6.2023. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.2.2022 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze für dieses Los um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze bis zu 2 Plätze vereinbaren.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In die engere Wahl kommen hierfür nur die Angebote die sämtliche Eignungskriterien erfüllen und deren Preis nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis. Zur Bestimmung der Leistung wird der im Konzept dargestellte Inhalt – als Grundlage der Leistungserbringung – anhand eines Punktwertesystems bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und der Erlaubnis der Berufsausübung hat jeder Bieter, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung in Kopie vorzulegen. Hierzu zählen für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Einreichung eines entsprechenden Vereinsregisterauszuges bzw. – falls nicht eintragungspflichtig – die Gewerbeanmeldung, ggf. Gewerbeummeldung. Der Registerauszug darf bei Einreichung des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
Für das Angebot sind die Vorlagen (V.3, V.3.1) auszufüllen. Für den Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Vorlagen (V.4 - V.5 und V.9) entsprechende Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vorlagen (V.6, V.6.1, V.7 sowie V.8) die geforderten beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen des Personals und geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge anzugeben. Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird die erforderliche Trägerzulassung gemäß § 176 Abs. 1 i. V. m. 181 Abs. 4 S.1 und Abs. 6 Nr. 1 SGB III verlangt. Bei Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen und die erforderlichen vorgenannten Angaben und Erklärungen beifügen. Der Personaleinsatz bemisst sich für die Dauer der Projekt-Vermittlungsphase vom 14.2021 bis zum 31.3.2022 nach dem Personalschlüssel: 0,75 VZÄ Sozialpädagoge je 8 – 11 Teilnehmerplätze sowie 1,00 VZÄ Sozialpädagoge je 12-14 Teilnehmerplätze und 0,75 VZÄ Vermittlungsfachkraft je 8-11 Teilnehmerplätze sowie 1,00 VZÄ Vermittlungsfachkraft je 12-14 Teilnehmerplätze. Dabei entspricht 1,0 VZÄ 40 Wochenarbeitsstunden. Um Kontinuität in der Maßnahme zu erreichen hat der Auftragnehmer grundsätzlich fest angestelltes Personal einzusetzen. Es muss deutschsprachiges Personal zum Einsatz kommen. Bei Nichtmuttersprachlern wird mindestens Sprachniveau C1 verlangt. Als Minimalanforderungen wird mindestens eine der nachfolgenden Qualifikationen und entsprechende Berufserfahrungen für den Sozialpädagogen erwartet: Bachelor bzw. Master Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Diplom-Sozialpädagoge/-arbeiter, Diplom-Pädagoge mit Vertiefung Sozialpädagogik, Staatlich anerkannter Sozialpädagoge/-arbeiter, ein dem Staatlich anerkannten Sozialpädagogen/Sozialarbeiter gleichgestellter Abschluss im Beitrittsgebiet vor dem 3.10.1990 oder Staatlich anerkannter Erzieher (mit sozialpädagogischer Zusatzqualifikation), Pädagogen und pädagogische Mitarbeiter (besitzen artfremdes Studium) und entsprechender mehrjähriger (mindestens 3 Jahre) Erfahrung in der sozialpädagogischen Begleitung der dargestellten Zielgruppe. Als Minimalanforderungen werden folgende Qualifikationen/Berufserfahrungen für die Vermittlungsfachkraft erwartet: einen Berufsabschluss und pädagogische Eignung z. B. Abschluss nach der Ausbildereignungsverordnung AEVO und 2-jährige Berufserfahrung in der Vermittlung des hier zu fördernden Personenkreises und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien von Unternehmen sowie im Personalwesen und fundierte Kenntnisse der regionalen Arbeitsmarktsituation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe erfolgt mit je einer Option pro Los für weitere 15 Monate vom 1.4.2022 bis 30.6.2023. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 1.2.2022 gegen-über dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze pro Los um bis zu 2 Plätze zu reduzieren. Eine Mindestgröße von 8 Teilnehmerplätzen bleibt jedoch erhalten. Für den Fall der Optionsziehung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplätze bis zu 2 Plätze vereinbaren. Grundlage für die Reduzierung bzw. Erhöhung der Teilnehmerplätze sind die Angaben im Losblatt.
Eventuelle Bieterfragen können bis zum 10.12.2020 gestellt werden, um auch anderen Bietern im Verfahren ausreichend Gelegenheit zu geben, die unverzüglich gegebenen Antworten in die Angebotserstellung einzubeziehen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Eine Nachprüfung kann unter den in den §§ 160 ff GWB festgelegten Voraussetzungen erfolgen Der Antrag dazu ist zu richten an die Landesdirektion Sachsen, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustr. 2, 04107 Leipzig.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]