Melsdorf – Erweiterung Feuerwehr mit Neubau Bauhof
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Inspektor-Weimar-Weg 17
Ort: Achterwehr
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Melsdorf – Erweiterung Feuerwehr mit Neubau Bauhof
Objektplanungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, LPH 1-9 und Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, LPH 1-9, Fachplanungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, LPH 1-6 und Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, ALG 1-5 und 7-8, LPH 1-9, Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17, Wärmeschutz gem. AHO Heft Nr. 23, in Generalplanung, stufenweise Beauftragung.
24109 Melsdorf
Die Gemeinde Melsdorf beabsichtigt, das bestehende Feuerwehrgebäude zu erweitern und mit einem Neubau zu ergänzen. Das Feuerwehrgebäude (ca. 355 m2 BGF) in der Gemeinde Melsdorf wurde im Jahr 1981 erbaut und soll mittels einer energetischen Sanierung und einer Erweiterung (ca. 368 m2 BGF) zukunftsfähig sowie nach den aktuellen Richtlinien gestaltet werden. Zusätzlich ist auf dem Gelände ein Gebäude für den Bauhof mit einer Fläche von ca. 180 m2 geplant. Hier wird eine Leichtbauweise bevorzugt.
Im Einzelnen sind folgende räumliche Erweiterungen am FW-Gebäude geplant:
— 2 Stellplätze FW-Fahrzeuge mit einer Fahrzeuglänge von ca. 10 m und ca. 12 m,
— Umkleideräume mit Sanitäranlagen,
— Behinderten WC,
— Schulungsraum,
— 2 Büros,
— 2 Lagerräume,
— Werkstatt.
Außerdem ist die Neuordnung der Zufahrts- und Abfahrtswege unter Anlage einer neuen Auffahrt und der Erweiterung der Parkplatzanlage geplant.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie Brandschutzplanung und Wärmeschutz abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen als Einzelbewerber oder im Projektteam verwirklicht haben. Besonderes Augenmerk sollte bei der Auswahl der Referenzen vor allem gelegt werden auf: Leistungen entsprechend der ausgeschriebenen Leistungsbilder nach HOAI (Mindestanforderung an die Referenz, Mehrfachnennung der Referenzen in versch. Leistungsbildern möglich). Des Weiteren auf (Auswahlkriterien): Nichtwohngebäude, Bauten mit vergleichbarer Komplexität/Honorarzone (im Leistungsbild Brandschutz und Wärmeschutz gem. Objektliste Gebäude Anl. 10 HOAI), Erbringungszeit in den letzten 5 Jahren (ab 2015, LPH 8 abgeschlossen bzw. LPH 6 abgeschlossen im Leistungsbild TWP bzw. LPH 7 abgeschlossen im Leistungsbild Wärmeschutz), ähnlicher Leistungsumfang und Auftragswert, Bauten für einen öffentlichen AG. Die vorgenannten Punkte stellen keine Mindestanforderungen an die Referenzen dar, sondern dienen der Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber bei der Gesamtbeurteilung der Auswahlkriterien. Sie sind unbedingt auf den Referenzblättern zu vermerken.
Es sollen die Leistungsphasen 1-9 in den Leistungsbildern nach §§ 34, 47, 55 HOAI, die LPH 1-6 des Leistungsbildes nach § 51 HOAI sowie sämtliche Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) sowie des Wärmeschutzes gem. AHO Heft Nr. 23 (Stand Sep. 2015) bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Kosten der KG 200-600 wurden mit einem Volumen von max. [Betrag gelöscht] EUR netto veranschlagt. Dabei betragen die Kosten für die KG 300 laut vorbereitender Kostenschätzung ca. [Betrag gelöscht] EUR, für die KG 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto, für die KG 200 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto, für die KG 600 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto und für die KG 500 (Verkehrsanlagen) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Die o. g. Baukostenobergrenze von 1,87 Mio. EUR netto ist dabei als ein Wert zu verstehen, an dem sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat und der bereits im Vorentwurf auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen ist.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Melsdorf – Erweiterung Feuerwehr mit Neubau Bauhof
Postanschrift: Schleiweg 10
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Postanschrift: Jugfernstieg 44
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
Postanschrift: Schillerstraße 37
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [removed] zu stellen. Fragen werden bis zum 24.7.2020 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de