Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine/Metallbauarbeiten Fassade

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Laugestr. 51
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine/Metallbauarbeiten Fassade

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262670 Metallbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung von ca. 1 900 m2 Metallfassaden aus Sandwichpaneelen sowie ca. 600 m2 Aluminium-Fenster und -Fassaden in einem neu zu errichtenden, zweigeschossigen Gebäude ohne Unterkellerung mit einer gesamten BGF von ca. 4 500 m2. Die Raumaufteilung besteht hauptsächlich aus den Ausbildungswerkstätten Schweißen, Elektro, Tischler und KFZ. Dazu kommen Unterrichts-, Verwaltungs- und Nebenräume sowie Verkehrsbereiche.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:

Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf

Laugestraße 51

48431 Rheine

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 Lage der Baustelle/Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Rheine errichtet einen Neubau auf einem Grundstück einer städtebaulichen Neuentwicklungsfläche der Stadt Rheine. In diesem Neubau werden Räumlichkeiten für die Gewerke Metall, Schweißen, KFZ, Elektro, u nd SHK nach dem Idealraumprogramm des HPI umgesetzt. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell kein Gebäude. Im Vorfeld wurden seitens der Stadt Rheine Vorgängerbauten beseitigt und das Gelände aufbereitet.

Im Westen des Baufeldes verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft die Bahnlinie Hamm-Emden. Etwaige hieraus resultierende Restriktionen wie z. B. der Schwenkbereich des Baukrans etc. sind bei der Einrichtung und Abwicklung der Baumaßnahme durch die beteiligten Firmen zu berücksichtigen.

1.2 PKW-Verkehr/Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus nördlicher Richtung über die Albert-Einstein-Straße sowie südlich über die Laugestraße. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A 30 sowie über die Bundesstraßen B 70 und B 481. Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße und am bisherigen Standort der Kreishandwerkerschaft an der Laugestraße Nr. 51 vorhanden.

1.3 LKW-Verkehr/Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.

1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen/Der Neubau wird ein- bis zweigeschossig errichtet. Der Baukörper orientiert sich von Nord-Osten nach Süd-Westen, die Bahnlinie flankierend. Gegliedert wird das Gebäude durch 2 langgestreckte Werkstatthallenschiffe verbunden mittels einer mittig verlaufenden Erschließungs- bzw. Versorgungsachse.

1.5 Verhältnisse auf der Baustelle/Auf dem Gelände sind keine weiteren Gebäude vorhanden, die Nutzung der Fläche ist im Rahmen des BE- Plans weitestgehend uneingeschränkt möglich. Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.

Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.

Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.

1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser/Durch das Gewerk Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler mit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.

1.7 Lager- und Arbeitsräume/Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.

1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung/Wenn nicht anders vorgesehen, sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.

Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.

1.9 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle/Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen und ggf. Auflagen der Stadt Rheine in diesem Bereich durchzuführen.

1.10 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrsflächen/Angaben zum Schutz von Bäumen etc. sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.

1.11 Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen/Seitens des Bauherrn liegen Angaben zu Bestandsleitungen vor, diese können je nach Arbeiten des eigenen Gewerkes eingesehen oder angefordert werden.

1.12 Baureinigung/Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.

1.13 Baubesprechungen/Nach Auftragserteilung – in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten – hat der AN der Bauleitung schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können.

Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.

Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.

1.14 Bautagebücher des AN/Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter anderem:

— Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk relevant),

— Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen,

— Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter,

— Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation,

— Angaben über Stoffprüfungen,

— Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit,

— Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a. besondere Vorkommnisse. Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung)

1.15 Baustelleneinrichtung des AN/Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für die Arbeiten seines eigenen Gewerkes auf der Grundlage des BE-Plans der Gesamtmaßnahme zur Genehmigung einzureichen. Die Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.

1.16 Termine/Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des Terminplans durch den AN - mindestens alle 4 Wochen oder nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG.

1.17 Bauschild und Werbemittel/Durch den AG wird ein Bauschild aufgestellt, der AN kann für eine Pauschale in Höhe von 250 € Flächen auf dem Bauschild erwerben. Die Anbringung von Firmenschildern o. Ä am Bauzaun /Container/Gerüsten ist nicht erlaubt.

1.18 Bestandsunterlagen Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.

1.19 Einmessung/Durch den AN des Gewerks Rohbau werden Höhenmarken und Meterrisse inner- und außerhalb der Gebäude eingemessen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2020

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