Architektenleistung Kindertagesstätte Königskoppel Referenznummer der Bekanntmachung: 135.3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 4
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung Kindertagesstätte Königskoppel
Die Stadt Glückstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte im Molenkiekergang 2 a in 25348 Glückstadt für 6 bis 8 Gruppen. Vergeben werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI inkl. Brandschutz.
Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin, Am Markt 4, 25348 Glückstadt
Molenkiekergang 2 a, 25348 Glückstadt
Die Stadt Glückstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte im Molenkiekergang 2 a in 25348 Glückstadt für 6 bis 8 Gruppen, 800 bis 970 m2 Nutzfläche.
Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 Objektplanung Gebäude und Innenräume Honorarzone III beauftragt werden mit Option auf weitere Leistungsphasen. Außerdem werden besondere Leistungen für den Brandschutz und die Erstellung von zwei zusätzlichen alternativen Vorentwürfen erwartet.
Beauftragung Leistungsphase 5 bis 9 HOAI
Die Planungsleistungen werden abschnittsweise beauftragt, soweit die Förderungmittel bewilligt werden und die Finanzierung gesichert ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistung Neubau Kindertagesstätte
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFADGL9
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.