Sanierungsmanagement Castrop-Rauxel/Links und Rechts der Emscher Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2020-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsmanagement Castrop-Rauxel/Links und Rechts der Emscher
Sanierungsmanagement Castrop-Rauxel/Links und Rechts der Emscher
Hier: Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept "Castrop-Rauxel | Links und Rechts der Emscher" sowie dem "Energetischen Sanierungskonzept Castrop-Rauxel Habinghorst
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Für die Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung im Projektgebiet „Castrop-Rauxel | Links und Rechts der Emscher" hat die Stadt Castrop-Rauxel einen Antrag auf Förderung eines Sanierungsmanagements an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Die Hauptaufgabe des Sanierungsmanagements ist die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept „Castrop-Rauxel | Links und Rechts der Emscher" sowie dem „Energetischen Sanierungskonzept Castrop-Rauxel Habinghorst". Die Konzepte bilden die Grundlage für die energetische Stadtsanierung im Projektgebiet und liefern den Maßnahmenkatalog für die Arbeit des Sanierungsmanagements.
Im Quartier „Links und Rechts der Emscher" befindet sich ein Großteil des Energieeinsparpotenzials im Bereich privater Eigentümer. Dieser Zielgruppe ist daher besondere Aufmerksamkeit zugedacht. Entsprechend ist eine Vielzahl von Projekten entwickelt worden, die sich direkt an diese Gruppe wenden, z. B. Haus-zu-Haus-Beratungen zu Fördermöglichkeiten oder öffentlichkeitswirksame Kampagnen zur energetischen Sanierung. Neben der Wohngebäudesanierung stellen Stromeinsparungen in privaten Haushalten sowie Heizungsmodernisierungen die primären Handlungsfelder für die Aktivitäten des Sanierungsmanagements dar.
Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung, ist ein externer Dienstleister zu beauftragen, um die Aufgaben des Sanierungsmanagements zu erfüllen.
Ziel der Arbeit des Sanierungsmanagements ist die Erhöhung der Sanierungsrate der Gebäude sowie die Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Projektgebiet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag zu 12-2020-1 – Sanierungsmanagement Castrop-Rauxel/Links und Rechts der Emscher
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGYTYE
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.