Ladestationen Kreishaus Steinfurt, Lieferung und Montage einer Ladeinfrastruktur mit Mittelspannungsstation und Ladepunkten Referenznummer der Bekanntmachung: 30-65-161-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ladestationen Kreishaus Steinfurt, Lieferung und Montage einer Ladeinfrastruktur mit Mittelspannungsstation und Ladepunkten
Der Kreis Steinfurt plant die Lieferung und Montage einer Ladeinfrastruktur mit Mittelspannungsstation und Ladepunkten am Kreishaus in 48565 Steinfurt. Die Kreisverwaltung installiert als Lademöglichkeit für vorhandene E-PKW 12 Wallboxen in den bereits vorhandenen Garagen des Fuhrparks.
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Der Kreis Steinfurt plant die Lieferung und Montage einer Ladeinfrastruktur mit Mittelspannungsstation und Ladepunkten am Kreishaus in 48565 Steinfurt. Die Kreisverwaltung installiert als Lademöglichkeit für vorhandene E-PKW 12 Wallboxen in den bereits vorhandenen Garagen des Fuhrparks.
Zuwendungen des Landes NRW unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ladestationen Kreishaus Steinfurt, Lieferung und Montage einer Ladeinfrastruktur
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29XVN
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.