Tragwerksplanung für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem Campus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld Referenznummer der Bekanntmachung: TS-CT035315
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holzkoppel 4
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem Campus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Derzeit plant XFEL den Bau eines Visitor and Conference Center. Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen Schülerlabors, ein Kino, Sonderausstellungsflächen sowie ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Tragwerksplanung für das Visitor and Conference Center.
Holzkoppel 4
22869 Schenefeld bei Hamburg
XFEL hat bereits einen Objektplaner ausgewählt, der dieselben wie die hier ausgeschriebenen Leistungsphasen für seinen Bereich erbringt. Der Planungsstand entspricht etwa der Leistungsphase 2.
Bei der Tragwerksplanung werden die Leistungsphasen 1-6, Grundleistungen nach Leistungsbildern Tragwerksplanung HOAI Anlage 14 zu § 51 Absatz 6, § 52 Absatz 2 benötigt.
Der Planungsprozess für die Baumaßnahme soll in Anlehnung an eine BIM Arbeitsweise in einem 3D-Datenmodell (Koordinationsmodell) zusammen mit den Fachplanern und der Objektplanung durchgeführt werden.
Folgende Arbeitsweise ist vorgeschrieben:
— Arbeiten in einem 3D-Modell Fachmodell (Architektur, Tragwerk, TGA)
— Übergabe von 3D-Daten in einem IFC Modell an den AG und im Austausch mit den am Projekt beteiligten,
— Zusammenführung der Fachmodelle in einem Koordinationsmodell durch den AN Architekt.
Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auftraggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht. Zwingend vorgeschrieben ist jedoch das Arbeiten in einem 3D-Fachmodell und die Übergabe und das Zusammenführung von Daten in einem 3D-IFC-Datenmodell für die Abstimmung innerhalb der Fachdisziplinen und zum Abschluss einer Leistungsphase.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Leistungsphasen 1 bis 4 in Stufe 1 sowie optional Leistungsphasen 5 und 6 in Stufe 2).
Weitere Einzelheiten zu den zu erbringenden Planungsleistungen enthält die Bau- und Betriebsbeschreibung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 bis 4. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet.
Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung für das Visitor and Conference Center von XFEL
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) und V.2.4): Die Schätzung des Auftragswerts lag über dem maßgeblichen Schwellenwert für Dienstleistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.