Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenkehricht für den Zeitraum vom 1.11.2020 bis zum 31.10.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5091-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenkehricht für den Zeitraum vom 1.11.2020 bis zum 31.10.2022
Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) hat die Entsorgung von Kehricht, Laub und sonstigen von Kehrmaschinen aufgenommenen Abfällen (Abfallschlüssel 20 03 03) zu vergeben.
Für die zu vergebende Leistung wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren (1.11.2020 bis 31.10.2022) abgeschlossen.
Eckendorfer Str.57
33609 Bielefeld
Das zu entsorgende Material wird auf dem Betriebsgelände des UWB, Eckendorfer Straße 57, 33609 Bielefeld durch den Auftraggeber per Radlader auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers verladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9XGU
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]