Bekanntmachung vergebener Auftrag: Lieferung von Erdgas an die Stadt Dorsten, mehrere städtische Beteiligungsgesellschaften und das Jüdische Museum in Dorsten Referenznummer der Bekanntmachung: 32/4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Halterner Straße 5
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dorsten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag: Lieferung von Erdgas an die Stadt Dorsten, mehrere städtische Beteiligungsgesellschaften und das Jüdische Museum in Dorsten
Lieferung von Erdgas zum Festpreis im Lieferzeitraum 2021 bis 2024 mit einem Liefervolumen von insgesamt ca. 24,5 Mio. kWh im Jahr 2021 und ca. 31,1 Mio. kWh/Jahr ab 2022.
Verschiedene Abnahmestellen
Lieferung von Erdgas zum Festpreis im Lieferzeitraum 2021 bis 2024 mit einem Liefervolumen von insgesamt ca. 31,1 Mio. kWh pro Jahr ab 2022; ca. 5 RLM-Abnahmestellen mit ca. 14,3 Mio. kWh pro Jahr, ca. 141 SLP-Abnahmestellen mit ca. 16,8 Mio. kWh pro Jahr, im Lieferjahr 2021 insgesamt ca. 24,5 Mio. kWh mit ca. 45 SLP-Abnahmestellen mit ca. 10,2 Mio. kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Erdgas an die Stadt Dorsten, mehrere städtische Beteiligungsgesellschaften und das Jüdische Museum in Dorsten
Postanschrift: Rosenaue 24
Ort: Neuenhagen
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHY1UB
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Halterner Straße 5
Ort: Dorsten
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.dorsten.de