Kontinuierliche Abnahme und Verwertung von kommunal gesammelten Papier, Pappe und Kartonage (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: ES200917

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kontinuierliche Abnahme und Verwertung von kommunal gesammelten Papier, Pappe und Kartonage (PPK)

Referenznummer der Bekanntmachung: ES200917
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ZVO-Gruppe ist eine kommunale Unternehmensgruppe mit den Aufgaben Gas- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie Abfallwirtschaft. Mit ca. 500 Mitarbeitern erbringt sie einen Jahresumsatz von ca. 100 Mio. EUR. Die Leistung des AN besteht aus der Abholung und Verwertung der vom AG kommunal erfassten PPK-Menge. Die eingesammelte PPK-Menge wird bei der von der ZVO Entsorgung GmbH betriebenen Wertstoffsortieranlage in Neustadt i. H. angeliefert und in Ballen gepresst. Das PPK ist vom AN einer ordnungsgemäßen, den geltenden Gesetzen entsprechenden Verwertung zuzuführen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ZVO Entsorgung GmbH erfasst in der kommunalen Sammlung die PPK-Mengen durch Sammelfahrzeuge vor Ort beim Kunden und liefert diese zum eigenen Umschlagplatz in Neustadt i. H. Die Sammlung des PPKs erfolgt in der Regelabfuhr vierwöchentlich. Die Kun-den erfassen ihr PPK in 120l, 240l und 1100l MGBs. Weitere Mengen werden über die Sammlung mittels Depotcontainer erfasst. Am Wertstoffzentrum in Neustadt i. H. werden die PPK-Abfälle in Ballen gepresst. Der AN übernimmt die vom AG erfassten und transportierten PPK-Abfälle in Ballenform am vom AG betriebenen Umschlagplatz in Neustadt i. H. Die Abholung der Abfälle, das Behandeln und das Entsorgen sowie die Vermarktung der entstandenen Produkte wird hiermit ausgeschrieben. Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung für die ausgeschriebenen Mengen. Bedingt durch Veränderungen, die sich z. B. durch die Verschiebung der Mengenströme ergeben können, besteht seitens des AN kein Anrecht auf die Erbringung einer bestimmten Leistung. Mengen und Mengenverhältnisse können sich während der Auftragslaufzeit ändern, ohne das dem AN hieraus ein Anspruch auf Anpassung der Vergütung oder einen Schadenersatz entsteht. Die Sammlung der PPK-Abfälle ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28237
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/10/2020

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