Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Kottmar

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Löbauer Str. 18
Ort: Herrnhut
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02747
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herrnhut.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Kottmar

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Kottmar

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Region Kottmar hat sich erneut als LEADER-Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Sächsischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22.4.2015 als LEADER-Förderregion anerkannt worden.

Die Region „Kottmar“ hat ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Das REK enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2014-2020.

Mit der Gründung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG), eines Koordinierungskreises (KK) sowie einer Steuerungsgruppe sollen gemeinsam mit dem zukünftigen Regionalmanagement die in der Entwicklungsstrategie festgelegten Regularien und Zielsetzungen verfolgt und die Projektförderung umgesetzt werden. Zur Steuerung des Umsetzungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 2 nachweislich qualifizierten Vollzeitkräften erforderlich.

Das Regionalmanagement begleitet und unterstützt den LEADER-Prozess in der Region mit folgenden Aufgaben:

1. Aufbau und Betreibung einer Anlaufstelle für die Bürgerschaft und zivilgesellschaftlichen Akteure sowie für die Verwaltungen der Gemeinden und Städte zur Ausgestaltung des LEADER-Prozesses;

2. Erledigung der administrativen und finanziellen Belange der LAG im Rahmen des LEADER-Prozesses;

3. Fachliche Begleitung und Koordination des Umsetzungsprozesses der LES (einschließlich Vorbereitung des Projektauswahlverfahrens der LAG);

4. Vernetzung und Unterstützung von Kooperation der lokalen Akteure zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der LES;

5. Koordinierung und Organisation der themenspezifischen Arbeitskreise;

6. Kommunikation des LEADER- Prozesses in die Öffentlichkeit;

7. Sicherung der Prozessqualität und Evaluierung durch geeignete Verfahren.

Erwartet werden folgende persönliche Kompetenzen:

1. Fachkompetenz:

— Qualifikation: abgeschlossenes Studium Stadtplanung/ Architektur, Raumplanung, Geografie, Agrar- und Forstwissenschaften, Sozialwissenschaften;

— Kenntnisse zu den spezifischen Gebieten der Regionalentwicklung;

— Kommunikations- und Medienkompetenz: zielgruppenspezifische Aufbereitung/ Vermittlung von Informationen, Kenntnisse zum Umgang mit Internetbasierten Kommunikationsinstrumenten;

2. Regionalkompetenz:

— Kenntnisse der Region in Bezug auf die bisherige Entwicklung und aktuelle Herausforderungen (auch als Grundlage für Netzwerkarbeit);

— Institutionelle Kenntnisse der Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege, der relevanten Organisationen und Personen;

— Verständnis für die Eigenheiten der Region, Kenntnis der lokalen Sprache und Kultur, Offenheit für Anderes und Neues;

— Visionäres Denken und Handeln über Regionsgrenzen hinweg;

3. Projektkompetenz:

— Fähigkeit zum Entwickeln von Projektideen und Visionen;

— Beratungskompetenz zur Beurteilung baulicher Vorhaben;

— Kenntnisse zu Förderprogrammen;

— Erfahrung im Projektmanagement;

— Erfahrungen bei der Durchführung von Wettbewerbsverfahren;

— Vernetztes, konzeptionelles und strategisches Denken und Handeln;

— Kenntnisse von Wirkungsmodellen und Evaluationsmethoden;

4. Netzwerk- und Prozesskompetenz:

— Fähigkeit zur Projektbegleitung, Koordination und Beratung;

— Ausgeprägtes Organisationsmanagement für eine effektive Prozessgestaltung;

— Wissen und Fähigkeiten der Akteurinnen und Akteure vor Ort erkennen, sichtbar und nutzbar machen;

— Netzwerkgestaltung und -management (Gestaltung der Beziehungen und Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern), als Integrationsfigur innerhalb des Netzwerkes sowie nach außen wirken;

— Moderations- und Mediationskompetenz;

— Dialogfähigkeit, Ausgleich von Interessenkonflikten;

— Fähigkeit zur Wahrnehmung einer Brückenfunktion zwischen unterschiedlichen Interessenverbänden wie Gewerbe/ Industrie, Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Tourismus usw.

— Sensibilität für sozioökonomische und sozioökologische Fragestellungen.

Einzelheiten der Aufgabenstellung gehen aus den Vergabeunterlagen/ Ausschreibung hervor.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2015
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

ELER MIttel nach RL LEADER/2014

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Kottmar

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
01/10/2015
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braunstraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.

Insbesondere gilt:

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/10/2020

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verlängerung der Laufzeit

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/06/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verlängerung der Laufzeit

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Verlängerung der EU-Förderperiode und daher Verlängerung des LEADER-Projekts - Verlängerung der EU-Förderperiode auf Grundlage einer Übergangsverordnung führt zu weiteren Bedarf am Regionalmanagement - Weiterbetreuung von noch in Umsetzung befindlichen Projekten - Verschieben der Abschlussevaluierung in 2021

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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