Notebooks und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-48 DS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dresdner Str. 78A
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift: Dresdner Stra. 78A
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Notebooks und Zubehör
Kauf und Lieferung von vorkonfigurierten Notebooks.
Dresden
Für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung sind mit einem aus einer 8-wöchigen Teststellung erzeugten BIOS vorkonfigurierte Notebooks zu liefern und eine 60-monatige vor-Ort Garantie zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
— Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie Anzahl evtl. weiterer Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV: Kap. C 8).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Notebooks), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a).
— Nachweis einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung für mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird, auch für alle teilnehmenden Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer (gem. EEE Teil IV: Kap. B 5).
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
— drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen, Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
2. Leistungsort und -zeitraum,
3. Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
4. Auftragswert oder -volumen.
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.
— Nachweis der Einhaltung der geltenden Richtlinien und Gesetze zur Produktionssicherheit (RL 2004/108EG); CE-Zertifizierung,
— Zertifikat des Herstellers über die Einhaltung der Umweltmanagementnorm bei der Herstellung des Systems DIN EN ISO 14001:2005-06 bzw. ISO 14001:2004,
— Kompatibilitätsnachweis der Hardware (Gesamtsystem) für das Betriebssystem Win10 Enterprise (SAC) 64-Bit.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Dresdner Str. 78A
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de