Beschaffung von vier Manschaftstransportwagen (MTW) nach DIN EN 1846-1 (DIN 14502-3) für die Große Kreisstadt Dippoldiswalde Referenznummer der Bekanntmachung: FB4_FW-1-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 2
Ort: Dippoldiswalde
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01744
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dippoldiswalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von vier Manschaftstransportwagen (MTW) nach DIN EN 1846-1 (DIN 14502-3) für die Große Kreisstadt Dippoldiswalde
Ausgeschrieben gemäß Leistungsverzeichnis werden insgesamt 4 baugleiche/identische Mannschaftstransportwagen (nachfolgend MTW genannt). Die Fahrzeuge müssen bestehen aus jeweils dem Fahrgestell sowie dem Ausbau einschließlich der Beladung. Die Fahrzeuge sind als Feuerwehrfahrzeuge aus- bzw. aufzubauen.
Dippoldiswalde
DEUTSCHLAND
Ausgeschrieben gemäß Leistungsverzeichnis werden insgesamt 4 baugleiche/identische Mannschaftstransportwagen (nachfolgend MTW genannt). Die Fahrzeuge müssen bestehen aus jeweils dem Fahrgestell sowie dem Ausbau einschließlich der Beladung.Die Fahrzeuge sind als Feuerwehrfahrzeuge aus- bzw. aufzubauen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von vier Manschaftstransportwagen (MTW) nach DIN EN 1846-1 (DIN 14502-3) für die Große Kreisstadt Dippoldiswalde
Postanschrift: Robert-Bisch-Ring 4
Ort: Oberderdingen-Flehingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75038
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.