Haftpflichtversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-089-SZE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung.
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Betriebssitz Gelsenkirchen
Wildenbruchplatz 1
45888 Gelsenkirchen
Haftpflichtversicherung für die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherung für die Allgemeine Betriebshaftpflicht. Vertragsverlängerungen: 4x für 1 Jahr. Maximale Laufzeit: 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden Gebote von in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsgesellschaften. Die Zulassung ist durch eine schriftliche Bestätigung der Zulassungsbehörde nachzuweisen.
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
III.2.2).
Der Versicherer hat eine Geschäftsstelle oder zumindest eine Korrespondenzstelle in Deutschland zu benennen, mit der die Korrespondenz zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer geführt wird. Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer die für ihn zuständigen, fachkundigen Ansprechpartner zu benennen und die telefonische Erreichbarkeit der Ansprechpartner innerhalb Deutschlands zu gewährleisten. Die Korrespondenz muss in deutscher Sprache erfolgen. Die mit der Bearbeitung der Schäden des Landesbetriebes Straßenbau NRW befassten Mitarbeiter des Versicherers müssen über ausreichende Kenntnisse des deutschen Haftungsrechts verfügen. Außerdem wird umfassendes Fachwissen im Hinblick auf die Allgemeine Verkehrssicherungspflichten und die Straßenverkehrssicherungspflichten von öffentlichen Verwaltungen gefordert. Insbesondere müssen den mit der Bearbeitung befassten Mitarbeitern die Entwicklungen der bisherigen und der aktuellen Rechtsprechung zur Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflichten öffentlicher Verwaltungen bzw. einer Straßenbauverwaltung bekannt sein und entsprechend umgesetzt werden. Nachweise über Qualifikationen des Personals des Versicherers sind auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsraum der zugehörigen Ausschreibung.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Entgegen der in der Bekanntmachung angegebenen E-Mail Adresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über den Kommunikationsraum der zugehörigen Ausschreibung.
Auch die Zuschlagserteilung sowie die Information der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt grundsätzlich auf diesem Wege, daher sind alle Bieter gehalten, Benachrichtigungen durch die Vergabeplattform zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechende Kommunikation im Projektraum zu lesen.
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
http://www.strassen.nrw.de/de/datenschutzhinweise.html
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDQYYRS.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang
Des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.