Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 2,3 und 5 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/20/012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Römerstr. 104
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 2,3 und 5 SGB III
Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 2,3 und 5 SGB III.
59061 Hamm Der Durchführungsort der Maßnahme ist Hamm.
Der Auftragnehmer hat Maßnahmeräumlichkeiten in Hamm einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können.
Näheres s. Vergabeunterlagen.
Das Kommunale Jobcenter Hamm vergibt im Rahmen eines offenen Verfahrens die Durchführung einer Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens. Hauptziel der Maßnahme ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung (Zuweisungskorridor bzw. Vermittlungsphase), mindestens jedoch die Aktivierung der Integrationsbemühungen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Entwicklung individueller Bewerbungsstrategien und das Coaching von Vorstellungsgesprächen.
Näheres s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maßnahme zur Erlangung eines existenzsichernden Familieneinkommens
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33098
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDY1UJ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html