Außenanlagen Zweifachturnhalle inkl. Herstellung v. Parkplätzen in Selm, Straßen- und Kanalbau Referenznummer der Bekanntmachung: 33-2020-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adenauerplatz 2
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen Zweifachturnhalle inkl. Herstellung v. Parkplätzen in Selm, Straßen- und Kanalbau
Beschreibung der Baumaßnahme
Die vorliegende Bau- und Leistungsbeschreibung umfasst sämtliche Oberflächen- und Tiefbauarbeiten für die Herstellung der Außen- und der Entwässerungsanlagen der neuen Zweichfachturnhalle in Selm. Diese gliedert sich zum einen in die Oberflächen- und zum anderen in die Kanalbauarbeiten inkl. Herstellung eines Betriebsweges und eines Rigolensystems. Das Baufeld kann nur über den Sandforter Weg erschlossen werden.
Das Baufeld selbst liegt zwischen dem Sandforter Weg, dem städtischem Gymnasium bzw. der Mehrfachturnhalle und dem Selmer Bach.
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten im Wesentlichen die Herstellung der neuen Entwässerungsanlagen (u. a. Rigolen und Kanäle) der neuen Oberflächen rund um die Zweifachturnhalle und die Parkplätze westlich der Halle.
— Rückbau des alten Straßenoberbaus (Asphalt) und Baufeldfreimachung,
— Herstellung eines neuen Regenwasserkanals mit Anschluss an den Bestandskanal (M 4859 0 418),
— Umklemmen zweier Hausanschlussleitungen von dem Mischwasserkanal an den neuen RW-Kanal,
— Herstellung von Kabelgräben für die Erweiterung der Beleuchtung inkl. Umsetzen einer Leuchte,
— Herstellen von Gräben für die Verlegung von Leerrohren der Versorger (Stadtwerke/Westnetz),
— Erstellen der neuen Straßenentwässerung,
— Herstellung der Wurzelbrücken für den Erhalt des historischen Baumbestandes,
— Einbau der Schottertragschichten,
— Herstellung der neuen Pflasterfahrbahn/wassergebundener Wegedecken.
Der Baubeginn ist für Anfang September 2020 geplant und der Fertigstellungstermin für Ende Februar 2021 festgelegt.
Es ist eine Unterhaltung (Nachsandung) der Pflasterflächen bis zum Ende der Gewährleistung vorgesehen.
Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
59379 Selm
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen (genaue Angaben siehe LV):
Oberflächenarbeiten:
— Abbruch befestigter Flächen ca. 650 m2,
— Herstellen von Anschlussleitungen DN 150 – 200PP ca. 180 m,
— Herstellen von Straßenabläufen ca. 14 St.,
— Unbrauchbaren Oberboden lösen, laden, abfahren ca. 50 m3,
— Oberboden lösen, laden, zwischenlagern ca. 140 m3,
— Boden lösen, laden und abfahren ca. 900 m3,
— Boden lösen, laden und zwischenlagern ca. 300 m3,
— Schottertragschicht herstellen ca. 1 340 m3,
— Randeinfassungen aus Beton ca. 800 m,
— Pflasterarbeiten ca. 2 330 m2,
— Asphaltflächen ca. 1 000 m2.
Kanalbau:
— Boden ausheben bis 2,50 m ca. 70 m3,
— Grundwasserabsenkung ca. 56 m,
— RW- Kanal verlegen DA 200 Stzg. (2 Abschnitte) ca. 56 m,
— Gründungsschicht herstellen ca. 56 m,
— 2 RW- Einstiegsschächte F 1,0 ca. 2 St.
Rigolensystem (Tetention):
— Boden lösen, laden, verwerten, ausserhalb ca. 275 m3,
— Vollsickerrohr DN /I D 2 00 ca. 145 m,
— Rigolen- und Dränagekies einbauen ca. 275 m3,
— Rigolenflies ca. 1 450 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVY13P
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.