Mobile Klärschlammentwässerung mit anschließender Klärschlammverwertung in der VG Sprendlingen-Gensingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11-509
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elisabethenstraße 1
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Klärschlammentwässerung mit anschließender Klärschlammverwertung in der VG Sprendlingen-Gensingen
Mobile Klärschlammentwässerung und Zwischenlagerung auf der Kläranlage Mittlerer Wiesbach in 55576 Welgesheim sowie anschließende Klärschlammverwertung.
Kläranlage Mittlerer Wiesbach
An der K 4
55576 Welgesheim
— ca. 29 300 m3 mobile Schlammentwässerung;
— ca. 29 300 m3 landwirtschaftliche Schlammverwertung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter versichert durch Eigenerklärung (FB 124 LD), dass die erforderlichen Registereintragungen vorliegen.
Der Bieter erklärt den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und macht Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (FB 124 LD)
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, und legt nach Aufforderung entsprechende Referenznachweise vor. Er erklärt, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (FB 124 LD);
Eine Referenzliste nach den Vorgaben des Auftraggebers ist mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle
VG-Verwaltung Sprendlingen
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YHJT
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.