Lieferung von 2 Dienstfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: L2DF

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Platz der Freundschaft 1
Ort: Güsten
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39439
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saale-wipper.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 2 Dienstfahrzeugen

Referenznummer der Bekanntmachung: L2DF
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezifikationen aufweisen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Güsten und Alsleben (Sachsen-Anhalt)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen) als Leasingfahrzeuge. Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattungsmerkmale und technischen Spezifikationen aufweisen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Durchs durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch auf 100 kmchnittlicher Kraftstoffverbrauch auf 100 km / Gewichtung: 12
Qualitätskriterium - Name: CO2 — Emission / Gewichtung: 4
Qualitätskriterium - Name: Angabe Versicherungstypenklasse / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: Angabe Regionalklasse / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: Reaktionszeiten des Auftragnehmers bei Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: Fahrzeuglieferung bis zum 1.12.2020 / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: Entfernung zur Werkstatt (einfache Wegstrecke) / Gewichtung: 3
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Lieferung der Fahrzeuge wurde der 1.12.2020 zwischen 8.00 Uhr — 15.00 Uhr vorgesehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: L2DF
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 2 Dienstfahrzeugen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als Wordl-Dokument heruntergeladen werden. Es ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Die LV's sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Leistungsverzeichnisse die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.

(3) Etwaige Fragen sind über das Vergabeportal der per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.

(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Die Vergabeentscheidung wird anhand der vorgenannten Bewertungsmatrix vorgenommen. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper behält sich die Durchführung von Aufklärungsgesprächen vor. Kosten für die Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Aufklärungsgespräch werden nicht erstattet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/10/2020