Region gestalten (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) – Stärkung von bedarfsorientierten Pflegestrukturen in ländlichen strukturschwachen Regionen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.05.07-20.6

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358565
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358565
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Region gestalten (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) – Stärkung von bedarfsorientierten Pflegestrukturen in ländlichen strukturschwachen Regionen

Referenznummer der Bekanntmachung: 10.05.07-20.6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kernziel der BMI-Heimatpolitik ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig vom Wohnort. Um in allen Regionen Deutschlands gute Entwicklungschancen zu ermöglichen und den Menschen auch in strukturschwachen Regionen Perspektiven geben zu können, sollen mit Hilfe des Bundesprogramms „Region gestalten“, das aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) finanziert wird, regionale Handlungsimpulse gesetzt werden. Ziel ist es, innovative, zukunftsweisende Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu erproben, zu unterstützen und bundesweit publik zu machen.

Die regionale Daseinsvorsorge mit ihren unterschiedlichen Bereichen gilt in Deutschland als eine wesentliche Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse. Sie steht für die Sicherung der Grundbedürfnisse und für die Schaffung von Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung. Da sich Regionen durch ihre heterogenen Prägungen auszeichnen und unterschiedlich vom demografischen, gesellschaftlichen und technischen Wandel betroffen sind, stehen die Regionen ungleichen Herausforderungen gegenüber. Zeitgleich erwachsen in den Kommunen Diskussionen, wenn gewohnte Formen der Daseinsversorgungen nur noch unzureichend zur Verfügung stehen bzw. durch innovative Angebote ersetzt werden.

Vor diesem Hintergrund soll dieses „Region gestalten“-Projekt einen Beitrag für die bundesweite Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen leisten und hierzu regionale Umsetzungshilfen geben. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der bedarfsorientierten Pflegestrukturen in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Insgesamt wird das Projekt in 3 Module gegliedert:

— Der theoretische Teil (Modul 1) bezieht sich auf die Erstellung einer Grundlagenstudie, die einen Überblick über die aktuelle Pflegestruktur und konkreten Herausforderungen der kommunalen Daseinsvorsorge aufzeigt. Dabei werden Ergebnisse von Modellvorhaben und Forschungsstudien einbezogen sowie beispielhaft bereits vorhandene Pflegekonzepte oder -strategien ausgewählter Regionen betrachtet. Gleichzeitig sollen die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen (unabhängig von der Altersstruktur) aufgezeigt sowie die Umsetzungen und Auswirkungen der eingeleiteten pflegestärkenden Gesetze im pflegerischen Alltag dargestellt werden. Zudem sind die Perspektiven digitaler Angebote und Assistenzsysteme im Bereich der Pflege aufzuzeigen. Die Zusammenfassung dieser Grundlagenstudie soll in Form eines 10-Punkteprogramms erstellt werden, in der Handlungsempfehlungen aufgezeigt und priorisiert werden.

— Modul 2 zeichnet sich durch seine Praxisbezogenheit aus, indem ein strategischer Leitfaden auf Basis der oben genannten Handlungsempfehlungen unter Einbeziehung von Akteuren vor Ort, Betroffenen sowie mit kommunalen Vertretern und Fachleuten aus dem Pflegebereich erarbeitet und auf deren Anwendbarkeit besprochen wird. Hier sollen gerade die Personen eingeladen werden, die am besten wissen, welche Bedarfe pflege- und hilfsbedürftiger Menschen haben. Zudem sollen Strukturen und Prozesse dargelegt werden, die insbesondere sektorenübergreifende Koordination von Pflegeleistungen einbeziehen. Der Leitfaden soll den Kommunen eine Hilfestellung bei ihren strategischen Planungen und dem Aufbau von regionalen Pflegestrukturen geben. Dabei ist die Heterogenität der Regionen zu berücksichtigen, um eine Übertragbarkeit auf andere strukturschwache ländliche Regionen zu gewährleisten.

— Modul 3 ist als optionale Leistung vorgesehen. Die Grundlagenstudie sowie die Bekanntmachung des strategischen Leitfadens sollen zum Anlass genommen werden, das Thema „Pflege“ im Rahmen der gleichwertigen Lebensverhältnisse mit Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern im größeren Rahmen zu diskutieren. Vorgesehen sind bis zu 4 Veranstaltungen in unterschiedlichen Regionen im Jahr 2022.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe „Leistungsbeschreibung“.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2020
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe „Leistungsbeschreibung“

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe „Eignungskriterien“

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Weitere verbindliche Regelungen siehe „VI. 3) Zusätzliche Angaben zur Vergabe“

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/10/2020

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