Lieferung von iPads und iPadhüllen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA32
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von iPads und iPadhüllen
Lieferung von iPads und iPadhüllen inkl. dazugehöriger Dienstleistungen.
Lieferung von iPad's
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Die Lieferung erfolgt an eine Adresse, die bei Auftragserteilung mitgeteilt wird.
Lieferung von 2 661 iPads frei Verwendungsstelle im Gelsenkirchener Stadtgebiet (Los 1).
Lieferung von 2 661 iPadhüllen (Full Case)
Frei Verwendungsstelle im Gelsenkirchener Stadtgebiet (Los 2).
Zu Los 1 und Los 2:
Die Lieferung erfolgt an eine Adresse, die bei Auftragserteilung mitgeteilt wird. Teillieferungen sind möglich, jedoch müssen alle 2.661 Geräte sowie das Zubehör vollständig bis spätestens 16.12.2020 geliefert werden.
Lieferung frei Verwendungsstelle bedeutet, dass die Geräte bis zur vorgesehenen Lagerstelle zu liefern sind.
Die Rechnungsstellung muss spätestens am 16.12.2020 erfolgen.
Die Fristen für die Lieferung und Rechnungsstellung sind bindend. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden können, erfolgt aufgrund der derzeitigen Förderrichtlinie ein Rücktritt vom Vertrag. Es handelt sich bei den verfügbaren Mitteln um Förderung aus dem DigitalPakt Schule. Diese Förderung ist an Bedingungen bzw. Fristen geknüpft, die zwingend auch von der Stadt Gelsenkirchen als Auftraggeber einzuhalten sind.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den weiteren Vergabeunterlagen.
Lieferung von iPadhüllen (Full Case)
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Die Lieferung erfolgt an eine Adresse, die bei Auftragserteilung mitgeteilt wird.
Lieferung von 2 661 iPads frei Verwendungsstelle im Gelsenkirchener Stadtgebiet (Los 1).
Lieferung von 2 661 iPadhüllen (Full Case).
Frei Verwendungsstelle im Gelsenkirchener Stadtgebiet (Los 2).
Zu Los 1 und Los 2:
Die Lieferung erfolgt an eine Adresse, die bei Auftragserteilung mitgeteilt wird. Teillieferungen sind möglich, jedoch müssen alle 2 661 Geräte sowie das Zubehör vollständig bis spätestens 16.12.2020 geliefert werden.
Lieferung frei Verwendungsstelle bedeutet, dass die Geräte bis zur vorgesehenen Lagerstelle zu liefern sind.
Die Rechnungsstellung muss spätestens am 16.12.2020 erfolgen.
Die Fristen für die Lieferung und Rechnungsstellung sind bindend. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden können, erfolgt aufgrund der derzeitigen Förderrichtlinie ein Rücktritt vom Vertrag. Es handelt sich bei den verfügbaren Mitteln um Förderung aus dem DigitalPakt Schule. Diese Förderung ist an Bedingungen bzw. Fristen geknüpft, die zwingend auch von der Stadt Gelsenkirchen als Auftraggeber einzuhalten sind.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den weiteren Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die aktuelle Beschulungssituation in der Corona-Pandemie, die drohenden Schließungen von Klassen oder kompletten Schulen und die daraus resultierende Homeschooling-Situation machen es zwingend erforderlich, die Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten, um sie schnellstmöglich in die Lage zu versetzen, am Unterricht teilnehmen zu können.
Dies ist insbesondere für bedürftige Schülerinnen und Schüler, die auf Sozialleistungen angewiesen sind und deren elterlichen Haushalte nicht über entsprechende digitale Endgeräte verfügen, von hoher Wichtigkeit.
Die Beschaffung von digitalen Endgeräten ist in diesem Zusammenhang unerlässlich und zwingend erforderlich.
Dieser Bedarf ist schnellstmöglich abzudecken, auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund positiver Coronafälle immer wieder einzelne Schulklassen oder auch ganze Schulen wegen Quarantäne geschlossen werden müssen.
Bei den nunmehr erforderlichen äußerst kurzfristigen Beschaffungen handelt es sich um absolute Ausnahmefälle, die der nicht vorhersehbaren Andauer der Pandemie geschuldet sind. Insoweit liegt absolute Schuldlosigkeit hinsichtlich der Vorhersehbarkeit vor. Zudem gibt es keinen anderen Weg, das Problem zu lösen, weil auch keinerlei alternativen Ersatzlösungen möglich sind.
Aufgrund der dargestellten Situation wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV durchgeführt.
Allerdings steht die erforderliche und dringliche Beschaffung der Endgeräte — nach durchgeführter Markterkundung — in einem Spannungsverhältnis, da nach Auskunft mehrerer Lieferanten, die gewünschten Produkte eine Lieferzeit (nach Auftragserteilung) von 6 bis 10 Wochen beanspruchen. Um dem Markt und der Beschaffung gerecht zu werden, kann eine Gewährleistung der dringlichen Beschaffung nur gegeben sein, wenn von den bisherigen normierten Fristen im Verhandlungsverfahren gem. § 17 Abs. 6 bzw. § 17 Abs. 9 VgV abgewichen und gem. § 17 Abs. 8 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Tagen vorgegeben wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BENSE Systemhaus
Postanschrift: Goslarer Straße 8
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40595
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bense.net
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bechtle GmbH
Postanschrift: Walter-Bruch-Straße 9
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://bechtle.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDY2
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165