Stromlieferung 2021/2022 aus erneuerbaren Energien für die Kolpingstadt Kerpen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jahnplatz 1
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2021/2022 aus erneuerbaren Energien für die Kolpingstadt Kerpen
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers
Menge: ca. 8 465 211 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 1.1.2021 — 31.12.2022.
Teillos 1 Kolpingstadt Kerpen (RLM)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers
Menge: ca. 3 606 530 kWh/Jahr.
Teillos 2 Kolpingstadt Kerpen (Straßenbeleuchtung)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers
Menge: ca. 2 333 292 kWh/Jahr.
Teillos 3 Kolpingstadt Kerpen (SLP)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers
Menge: ca. 2 525 389 kWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Kolpingstadt Kerpen (RLM)
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Kolpingstadt Kerpen (Straßenbeleuchtung)
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 3 Kolpingstadt Kerpen (SLP)
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-2120
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).