Beschaffung von 1 075 Stück Notebooks für den Einsatz nach Digitalpakt IV Referenznummer der Bekanntmachung: A2020-10-04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 00967
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 1 075 Stück Notebooks für den Einsatz nach Digitalpakt IV
Beschaffung von 1 075 Stück Notebooks für den Einsatz nach Digitalpakt IV.
Landkreis Gotha
Beschaffung von 1 075 Stück Notebooks für den Einsatz nach Digitalpakt IV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung UVgO/GWB bzw.
— Nachweis Präqualifizierung;
— Erklärung Bietergemeinschaft.
— Unternehmensangaben gemäß Angebotsvordruck;
— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsvordruck).
Referenzen bezogen auf die ausgeschriebene Leistung aus den letzten 3 Jahren.
— Angebot und Leistungsverzeichnis:
Die nachfolgenden Verpflichtungen sind vom Bestbieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Werktagen vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtabgabe der ausgefüllten Verpflichtungen einen Angebotsausschluss nach sich zieht:
— Verpflichtungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen zum Nachunternehmereinsatz § 12 und 15 ThürVgG, zu Kontrollen nach § 17 ThürVgG und Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG.
Bei Bietergemeinschaften sind die o. g. Verpflichtungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen (siehe Hinweisvermerk in den Vergabeunterlagen).
Bieterfragen + Bieterantworten, Nachforderungen und Aufklärungsverlangen der Vergabestelle und deren Übergabe durch den Bieter erfolgt nur auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.