Rahmenvertrag Beratung SIMA / SITA — SVN 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-20 DR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Wiener Straße 128
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Beratung SIMA / SITA — SVN 2.0

Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-20 DR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verträge zum Sächsischen Verwaltungsnetz (SVN) 2.0 in den Leistungsbereichen Mobilfunk und Sprachdienst und zum Kommunalen Datennetz (KDN) III im Leistungsbereich Sprachdienst enden nach Abschluss der Migration am 31. März 2022. Vor diesem Hintergrund benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese soll den gewachsenen Anforderungen einer modernen Verwaltung entsprechen und auch den künftigen Änderungsprozessen der Verwaltung gerecht werden. Die avisierten Verträge im Leistungsbereich Mobilfunk und im Leistungsbereich Sprachdienst werden mindestens den Leistungsumfang der bestehenden Vertragswerke haben.

Im Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der die Auftraggeber bei den dafür notwendigen europaweiten Vergabemaßnahmen sowie der Migration unterstützt. Benötigt wird eine technisch/wirtschaftliche Beratung und Projektunterstützung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
Hauptort der Ausführung:

Sachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der die Auftraggeber bei den notwendigen europaweiten Vergabemaßnahmen für die Leistungsbereiche Mobilfunk („SIMA“) und Sprachdienst („SITA“) zum Sächsischen Verwaltungsnetz (SVN 2.0) und das Kommunales Datennetz III (KDN III) sowie bei der Migration unterstützt. Benötigt wird eine technisch/wirtschaftliche Beratung und Projektunterstützung.

Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III („KDN III“) besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.

Im Mai 2017 wurden die Verträge in den Leistungsbereichen Mobilfunk („SIMA“) und Sprachdienst („SITA“) abgeschlossen. Die entsprechenden Verträge enden nach Abschluss der Migration am 31. März 2022. Vor diesem Hintergrund benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll.

Diese soll den gewachsenen Anforderungen einer modernen Verwaltung entsprechen und auch den künftigen Änderungsprozessen der Verwaltung gerecht werden. Die avisierten Verträge im Leistungsbereich Mobilfunk und im Leistungsbereich Sprachdienst werden mindestens den Leistungsumfang der bestehenden Vertragswerke haben.

Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben. Dazu ist es notwendig, Konzepte zu erstellen, Dienste, Bandbreiten und laufende Verträge zu bewerten sowie Chancen und Risiken abzuwägen. Umfassendes Wissen zu aktuellen Kommunikationstechnologien, aber auch die Bewertung neuer technologischer Trends und deren Potential ist dafür die Voraussetzung. Die Leistungen sind zwingend erforderlich, um eine fundierte Grundlage für den Inhalt der Vertragswerke SVN 2.0/KDN III im Leistungsbereich Mobilfunk und im Leistungsbereich Sprachdienst zur Verfügung zu haben. Damit soll erreicht werden, dass die abzuschließenden Verträge die technisch und wirtschaftlich günstigste Lösung über Daten- und Sprachkommunikation für den Freistaat Sachsen und seiner Kommunen darstellt.

Folgende thematische Anforderungen sind nach derzeitigem Stand mindestens zu erfüllen:

— Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht,

— Unterstützung bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote in allen Verhandlungsrunden in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht,

— Dokumentation von Arbeitsgruppensitzungen und Verhandlungen,

— Beratung und Projektleitung in der Migrationsphase,

— Unterstützung bei Abnahmen,

— Projektunterstützung, Koordinierungsaufgaben in den Arbeitsgruppen.

In allen Fachthemen sind folgende übergreifenden Aspekte mit zu betrachten und durch den Auftragnehmer zu unterstützen:

— Beschreibung von Prozessen nach ITIL v3,

— Beachtung der zu berücksichtigenden Gesetzeslage, insbesondere des IT-NetzG und des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 630),

— Beachtung der strategischen Entscheidungen zu IT und E-Government des Freistaates Sachsen und des IT Planungsrates,

— Beachtung der Definition zu KRITIS und Umsetzungsplan KRITIS, insbesondere kritischer Informationsinfrastrukturen,

— Beachtung zu Umsetzungsbedarfen der Informationssicherheit und der geltenden Datenschutzgesetze und Unterstützung bei der Erarbeitung entsprechender Rahmenkonzepte für die Vergabe,

— Berücksichtigung der Anforderungen aus dem PTSG (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz),

— Beachtung von Verwaltungsorganisationsrecht.

Aufgrund der für das Projekt zur Verfügung stehenden geringen Zeit erwartet der Auftraggeber die Bearbeitung der Fachthemen durch den Auftragnehmer mit mehreren qualifizierten Mitarbeitern der jeweiligen Fachthemen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt / Gewichtung: 100,00
Preis - Gewichtung: 100,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption:

Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 12 Monate möglich. Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf des Vertrags.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Beratung SIMA / SITA - SVN 2.0

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/08/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Einsteinstraße 20
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/10/2020

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