Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neugestaltung Marktplatz Neuerburg“

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Poststraße 1
Ort: Neuerburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54673
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6132 / 40349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuerburg-eifel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.hillearchitekten.de/WM/MNB.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bahnhofstraße 23
Ort: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuerburg-eifel.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hillearchitekten.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neugestaltung Marktplatz Neuerburg“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Marktpatz in Neuerburg ist die zentrale Markt- und Veranstaltungsfläche der Stadt. Die Gestaltung ist mittlerweile in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß. Zur Aufwertung werden nun im vorliegenden Wettbewerb Konzepte für die Umgestaltung des Marktplatzes sowie angrenzender Straßenräume gesucht.

Alle zu überplanenden Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Neuerburg.

Gegenstand der Aufgabe ist die Neugestaltung der Freiflächen des Marktplatzes, aber auch der angrenzenden Flächen wie z.B. die Graf-Dietrich-Straße (ehemalige Fußgängerzone) bis zum Fluss sowie der Anstichflächen der Straßen und Wege in die Umgebung.

Das Wettbewerbsgebiet liegt in der Stadtmitte von Neuerburg. Die Größe beträgt insgesamt ca. 4 518 qm. Das Gesamtbudget für die KG 500 beträgt ca. 1,17 Mio. EUR netto.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten und/oder Stadtplaner.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):

— Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität;

— Erfüllung der Anforderungen;

— Gestalterische und räumliche Qualität;

— Nachhaltigkeit und Klimaschutz;

— Barrierefreiheit und Materialeinsatz;

— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/02/2021
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

Preise

[Betrag gelöscht] EUR,

[Betrag gelöscht] EUR,

[Betrag gelöscht] EUR.

Anerkennungen:

Für Anerkennungen ist eine Summe von [Betrag gelöscht] EUR vorgesehen.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungan ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wir diese zusätzlich ausbezahlt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Lothar Fallis, Bürgermeister Stadt Neuerburg (Sachpreisrichter)
Wilhelm Ahlert, 1. Stadtbeigeordneter (Sachpreisrichter)
Thomas Lux, SPD (Sachpreisrichter)
Joachim Schmatz, CDU (Sachpreisrichter)
Johann Roos, SPD (stv. Sachpreisrichter)
Ralf Roppes, CDU(stv. Sachpreisrichter)
Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt a.M. (Fachpreisrichter)
Maik Böhmer, Landschaftsarchitekt, Berlin (Fachpreisrichter)
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum (Fachpreisrichterin)
Joachim Kaiser, Landschaftsarchitekt, Würzburg (Fachpreisrichter)
Detlef Kleintitschen, Kreisdenkmalpfleger (Fachpreisrichter)
Luca Kist, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Saarbrücken (stv. Fachpreisrichter, ständig anwesend)
Thomas Wirth, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Kitzingen (stv. Fachpreisrichter, nicht ständig anwesend)
Nicole Cirsovius, ADD Trier (Sachverständige)
Manfred Dichter, Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel (Sachverständiger)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und werden stufenweise beauftragt:

1. Freianlagenplanungl §39 HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-9. Der Auslober geht von Honorarzone IV Mittelsatz aus.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar er-scheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.

Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.

Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:

1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung die Freianlagenplanung mit Deckungssumme über mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden,

2. namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern inkl. Führungskräfte,

3. ggf. bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.

Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen.

Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:

1. Wettbewerbsergebnis 50 %,

2. Weiterentwicklung Entwurf 20 %,

3. Projektmanagement 15 %,

4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %,

5. Honorarangebot 5 %.

Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird Grobkostenermittlung KGR 500 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert.

Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt.

Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.

Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Siehe VI.4.1).
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Siehe VI.4.1).
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2020

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