Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neugestaltung Marktplatz Neuerburg“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 1
Ort: Neuerburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54673
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6132 / 40349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuerburg-eifel.de
Postanschrift: Bahnhofstraße 23
Ort: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuerburg-eifel.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hillearchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neugestaltung Marktplatz Neuerburg“
Der Marktpatz in Neuerburg ist die zentrale Markt- und Veranstaltungsfläche der Stadt. Die Gestaltung ist mittlerweile in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß. Zur Aufwertung werden nun im vorliegenden Wettbewerb Konzepte für die Umgestaltung des Marktplatzes sowie angrenzender Straßenräume gesucht.
Alle zu überplanenden Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Neuerburg.
Gegenstand der Aufgabe ist die Neugestaltung der Freiflächen des Marktplatzes, aber auch der angrenzenden Flächen wie z.B. die Graf-Dietrich-Straße (ehemalige Fußgängerzone) bis zum Fluss sowie der Anstichflächen der Straßen und Wege in die Umgebung.
Das Wettbewerbsgebiet liegt in der Stadtmitte von Neuerburg. Die Größe beträgt insgesamt ca. 4 518 qm. Das Gesamtbudget für die KG 500 beträgt ca. 1,17 Mio. EUR netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten und/oder Stadtplaner.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
— Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität;
— Erfüllung der Anforderungen;
— Gestalterische und räumliche Qualität;
— Nachhaltigkeit und Klimaschutz;
— Barrierefreiheit und Materialeinsatz;
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
[Betrag gelöscht] EUR,
[Betrag gelöscht] EUR,
[Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennungen:
Für Anerkennungen ist eine Summe von [Betrag gelöscht] EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungan ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wir diese zusätzlich ausbezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und werden stufenweise beauftragt:
1. Freianlagenplanungl §39 HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-9. Der Auslober geht von Honorarzone IV Mittelsatz aus.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar er-scheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung die Freianlagenplanung mit Deckungssumme über mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden,
2. namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern inkl. Führungskräfte,
3. ggf. bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Weiterentwicklung Entwurf 20 %,
3. Projektmanagement 15 %,
4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %,
5. Honorarangebot 5 %.
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird Grobkostenermittlung KGR 500 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert.
Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt.
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ort: Siehe VI.4.1).
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Siehe VI.4.1).
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/