Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule — Metallfassade Referenznummer der Bekanntmachung: 184-2020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule — Metallfassade
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern.
Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen während des laufenden Schulbetriebes und in mehreren Bauabschnitten. Die zum Zeitpunkt der Arbeiten betroffenen Bauteile, werden für den Zeitraum der Arbeiten leer gezogen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und die Herstellung einer wärmegedämmten, hinterlüfteten Aluminium-Vorhangfassade. Die Aluminiumelemente mit einem asymetrischen, Sägezahnförmigen Profil sind horizontal auf einer justierbaren Alu-Unterkonstruktion zu montieren. Die eingelegte Dämmung besteht aus Mineralwollplatten (d = 200 mm).
Metallfassade wird horizontale (h = ca. 1,60 m)zwischen den Fensterbändern an den Betonfassade des vorgenannten Objektes montiert.
Die Gesamtfläche beträgt im 1. Bauabschnitt ca. 510,0 qm und im 2. Bauabschnitt ca. 520,0 qm.
Die Ausführung der Arbeiten am 1. Bauabschnitt sind für Januar/Februar 2021 und für den 2. Bauabschnitt im Juli/August 2021 geplant.
44532 Lünen
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern.
Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen während des laufenden Schulbetriebes und in mehreren Bauabschnitten. Die zum Zeitpunkt der Arbeiten betroffenen Bauteile, werden für den Zeitraum der Arbeiten leer gezogen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und die Herstellung einer wärmegedämmten, hinterlüfteten Aluminium-Vorhangfassade. Die Aluminiumelemente mit einem asymetrischen, Sägezahnförmigen Profil sind horizontal auf einer justierbaren Alu-Unterkonstruktion zu montieren. Die eingelegte Dämmung besteht aus Mineralwollplatten (d = 200 mm).
Metallfassade wird horizontale (h = ca. 1,60 m)zwischen den Fensterbändern an den Betonfassade des vorgenannten Objektes montiert.
Die Gesamtfläche beträgt im 1. Bauabschnitt ca. 510,0 qm und im 2. Bauabschnitt ca. 520,0 qm.
Die Ausführung der Arbeiten am 1. Bauabschnitt sind für Januar/Februar 2021 und für den 2. Bauabschnitt im Juli/August 2021 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen im Übrigen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Sh. Vergabeunterlagen:
— Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung, Formular 513).
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen (§ 14 EU-VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 19.11.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVY1FZ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.