Rahmenvereinbarung über die Lieferung von diversen Tafelanlagen mit interaktiven Beamern Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2020-0314
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von diversen Tafelanlagen mit interaktiven Beamern
Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2022 über die Lieferung und Installation von Doppelschiebetafeln mit interaktiven Beamern (inkl. dazugehöriger Dienstleistungen) an verschiedene Schulen in Gelsenkirchen
(Abrufzeitraum: Nach Auftragserteilung bis einschließlich 31.12.2022).
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Verschiedene Standorte im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Allgemeine Projektbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digi-Talisierungsmaßnahmen an Schulen. Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards und hiermit verbunden auch die Schaffung von entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen weiterzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, in den Jahren 2020 bis 2022 voraussichtlich 283 weitere Klassenräume mit neuen Tafelanlagen incl. interaktiven Beamern auszustatten.
Es ist derzeit nicht absehbar, welche Standorte mit welcher Stückzahl und Variante (Pos. 01 bis 07 des Leistungsverzeichnisses) ausgestattet werden. Daher ist Ziel der Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2022. Die möglichen Tafelvarianten sind in dem Leistungsverzeichnis abgebildet. Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen
Bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr vorgesehen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden:
Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei
Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KROmedia
Postanschrift: Auf der Stücke 2
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDYB
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165