Lieferung eines LF20 nach DIN 14530-11 für die Stadt Husum Referenznummer der Bekanntmachung: 26-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zingel 10
Ort: Husum, Nordsee
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.husum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LF20 nach DIN 14530-11 für die Stadt Husum
Die Stadt Husum plant die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF20. Auftraggeber ist die Stadt Husum im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Fahrgestell + Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 1)
25813 Husum, Nordsee
Fahrgestell + Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 und Zusammenführung aller Lose.
Feuerwehrtechnische Beladung LF 20 nach DIN 14530-11 :2019-11 (Kurzzeichen: Los 2)
25813 Husum, Nordsee
Feuerwehrtechnische Beladung LF20 nach DIN 14530-11 :2019-11.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell + Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift: Rudolf-Breitcheid-Str. 79
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung LF 20 nach DIN 14530-11 :2019-11 (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift: Industriestraße 11
Ort: Preetz, Holstein
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/