Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borg 2
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen
Die Realschule Lüdinghausen und die Gemeinschaftshauptschule Lüdinghausen werden umgewandeltineine Sekundarschule. Da zusätzliche Sport- und naturwissenschaftliche Kapazitäten benötigt werden,werden eine dreifach teilbare Zweifach-Sporthalle nebst zugehörigem Umkleide- und Sanitär-Trakt, sowie naturwissenschaftliche Räume errichtet.
59348 Lüdinghausen
Die Ausführung erfolgt nacheinander in 4 von 7 Bauabschnitten, so dass die Arbeiten mit Unterbrechungen in dem Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2023 ausgeführt werden.
Die Stahlbauarbeiten umfassen eine Fluchttreppe außen aus Profilstahlkonstruktion mit Gitterroststufen und Geländer, zwei Aufzugsschächten innen aus Profilstahlkonstruktion über ca. 14 m Höhe, eine Brücke innen aus Profilstahlkonstruktion mit Stahlblechbelag und Geländer mit ca. 8 m2 Grundfläche und 2,50 m Stützenhöhe sowie zwei Brücken innen aus Profilstahlkonstruktion mit Stahlbelchbelag und Geländer mit jeweils ca. 6 m2 Grundfläche und 3,70 m Stützenhöhe.
Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbauarbeiten
Ort: Ledgen
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.