10-31-20-236; Neuausrichtung der Kindertagespflege im Kreis Pinneberg Referenznummer der Bekanntmachung: 10-31-20-236
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-Pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]; Neuausrichtung der Kindertagespflege im Kreis Pinneberg
Im neuen Kita-Reform-Gesetz heißt es in § 2 „die Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser vereinbaren zu können“. Als Abgrenzung zu einer Kindertageseinrichtung erfolgt die Förderung und Betreuung in Kindertagespflege in einem kleinen, überschaubaren familienalltagsähnlichen Rahmen (§ 43 Kita-Reform-Gesetz). Dieses Angebot wird durch eine geeignete Kindertagespflegeperson auf der Grundlage von gesetzlich geregelten Eignungskriterien erbracht. Kindertagespflege kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden. Der Kreis Pinneberg hat das Ziel, in
Qualifizierung/Weiterbildung Kinderpflegepersonen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grundqualifizierung, Anschlussqualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg“ (i) Das Los 1 umfasst die:
— Planung, Organisation und Umsetzung der Grundqualifizierung künftiger Tagespflegepersonen inkl. der vorab durchzuführenden schriftlichen Eignungseinschätzung gem. Ziffer 5.4.1 des als Anlage beigefügten Konzeptes zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg;
— Planung, Organisation und Durchführung der Anschlussqualifizierung bestehender Tagespflegepersonen gem. dem Qualitätshandbuch zur Tagespflege;
— Planung, Organisation und Durchführung regelmäßiger und qualifizierter Fortbildungsmaßnahmen von Tagespflegepersonen aus dem Kreis Pinneberg durch die Bereitstellung und Umsetzung eines an den Bedarfen der aktiven Tagespflegepersonen ausgerichteten Fortbildungsprogrammes sowie
— Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes zur Zusammenarbeit und zum informellen Austausch mit dem Träger bzw. den Trägern zum Los 2.
Fachberatung/Eignungsfeststellung/Vermittlung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 „Fachberatung und Vermittlung in Kindertagespflege“
i) Das Los 2 umfasst:
— Die qualifizierte Beratung von Eltern bezgl. einer bedarfsgerechten Vermittlung von Kindern in ein Betreuungsangebot der Kindertagespflege gem. Ziffer 5.3 sowie Ziffer 6.2. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg. Die dort aufgeführten Standards sind jeweils als Mindeststandards zu sehen und können im Rahmen des Angebotes auch weitergeführt bzw. übertroffen werden. Für die Kalkulation der Fachberatungsstunden ist ein Schlüssel von 1:50 anzunehmen.
— Erstellung einer schriftlichen Eignungsempfehlung aller aktiven Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg gem. Ziffer 5.4. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg. Die formale Erteilung der Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII verbleibt beim örtlichen Träger (hier: dem zuständigen Bereich des Kreises Pinneberg; aktuell der Fachdienst Jugend und Bildung, Abteilung Kindertagesförderung). Die Erteilung der Pflegeerlaubnis basiert dabei auf einer dokumentierten Empfehlung zur Eignungsfeststellung. Zur Erstellung der Eignungsempfehlung ist eine Grundkonzept inkl. der zu betrachtenden Parameter und Kriterien aufzustellen und einzureichen.
— Die Feststellung der kindgerechten und sicheren Räumlichkeiten gem. Ziffer 5.5. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.
— Erhebung der pädagogischen Qualität der Kindertagespflege gem. der Ziffer 5.10. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.
— Der Träger sorgt für die regelmäßige Organisation und Durchführung regionaler Netzwerktreffen für die Tagespflegepersonen, die vom freien Träger inhaltlich vorbereitet und begleitet werden. Je Tagespflegeperson sollen pro Jahr mind. 2 Netzwerktreffen wahrgenommen werden.
— Umsetzung des vom örtlichen Träger noch festzulegenden Vertretungsmodells für den Bereich der Kindertagespflege. Ein Vertretungsmodell wird aktuell durch den örtlichen Träger noch entwickelt und im Rahmen des Vergabeprozesses den potentiellen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Das Vertretungsmodell ist daher nicht mit einem Angebotspreis zu versehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Teilnahme an der Ausschreibung zum Los 2, das Vertretungsmodell grundsätzlich umzusetzen. Die notwendigen Finanzmittel werden durch den örtlichen Träger – mit Zielrichtung und Berechnungsansatz „Vollkostenersatz“ – gesondert zur Verfügung gestellt.
— Pflege und Aktualisierung der Stammdaten der Kindertagespflegepersonen im Kita-Portal Schleswig-Holstein gem. Ziffer 5.2. der als Anlage beigefügten Qualitätsmerkmale zur Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.
— Bündelung und Weiterleitung von Grundsatzfragen zur Kindertagespflege der Kindertagespflegepersonen an den örtlichen Träger sowie der entsprechende Weiterleitung an die Kindertagespflegepersonen nach der Klärung.
— Austausch und Beratung zur Weiterentwicklung des Systems der Kindertagespflege im Kreis Pinneberg mit dem örtlichen Träger wie auch dem Träger der Aufgabe „Grundqualifizierung, Anschlussqualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Pinneberg“.
— Erstellung eines qualifizierten Schutzkonzeptes gem. §8a SGB VIII.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
— Der Bewerber verfügt über Referenzen bzw. mehrjährige Erfahrungen bzgl. der Fachberatung und Vermittlung in Kindertagespflege und weist diese durch Referenzen nach, die ausweisen, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren mind. 5 Jahre für Bezirksregierungen, Landkreise, Kreise, kreisfreie Städte oder ähnliche Auftraggeber (z. B. Landschaftsverbände, Verwaltungsgemeinschaften, o. Ä.) mit mind. 10 000 Einwohnern erfolgreich tätig gewesen ist.
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Eine Anforderung fehlender Unterlagen wird sich vorbehalten. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).