Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" Baustein1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2020.06.189.32562
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" Baustein1-4
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" Baustein1-4 auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" gem. dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Az.: II B 5 AQ 7027 vom 18.12.2019.
Coaching – Sozialpädagogische Begleitung im Übergang Schule und Beruf
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann entsprechend den Losen sowie den Angaben in Anlage 2 Losblatt
Coaching: Sozialpädagogische Begleitung im Übergang Schule und Beruf
Leistungsangebot:
Der Kreis Mettmann ist Träger von 4 Berufskollegs von denen ein Bedarf an individueller Betreuung der Schüler*innen aus den IFK gemeldet wurde. Für volljährige Schüler*innen, die von IFK in das Regelsystem übergehen, fällt die bisherig sozialpädagogische Betreuung weg. Diese Lücke soll durch die Coaches geschlossen und ein gelingender Übergang in das Regelsystem gewährleistet werden. Hierzu ist insbesondere die Vermittlung der Kompetenz „Lernen lernen" von großer Bedeutung. Die Vermittlung von Kenntnis über das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem und möglichen Perspektiven ist durch den Coach zu gewährleisten. Hierbei sind die Eltern der Schüler*innen ebenfalls einzubeziehen.
Von den sozialpädagogischen Kräften ist für alle Berufskollegs des Kreises Mettmann ein entsprechendes Angebot zu etablieren.
Der persönliche Coach vermittelt bei den Teilnehmenden durch seine Beziehungsarbeit einen Hilfe zur-Selbsthilfe Ansatz. Nach dem Eingangsgespräch samt umfassender Anamnese zur Ermittlung förderrelevanter Unterstützungsbedarfe beginnt die intensive Beziehungsarbeit zur Schaffung einer von Vertrauen geprägten, effizienten Arbeitsatmosphäre. Auf die Sensibilisierung der Selbst- und Fremdwahrnehmung werden erste Zielvereinbarungen festgelegt, die im ganzen Begleitungsprozess reflektiert und ggf. Anpassung finden. Durch strategische Vorgehensweisen werden die Motivation, das Engagement und die Leistungsfähigkeit der Zielgruppe stetig gesteigert.
Der Coach entwickelt gemeinsam mit den Teilnehmenden passgenaue Stabilisierungs- und Förderstrategien sowie bedarfsorientierte Vernetzungen mit spezialisierten Fach- und Beratungsstellen.
Leistungsumfang:
Die zu erbringende Leistung umfasst 2,0 Vollzeitäquivalente, wobei die Stellen mindestens mit einem 0,5 Stellenanteil besetzt werden. Das Angebot muss im gesamten Kreis verfügbar sein und Beratungsangebote vor Ort geschaffen werden.
Coaching – Sozialpädagogische Begleitung im Übergang in und aus Sprachkursen ins Regelsystem
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann entsprechend den Losen sowie den Angaben in Anlage 2 Losblatt
Los 2.
Coaching: Sozialpädagogische Begleitung im Übergang in und aus Sprachkursen
Leistungsangebot:
Das Erlernen der deutschen Sprache ist in der Regel die Grundvoraussetzung für eine berufliche Integration. Im Kreis Mettmann gibt es ein großes Angebot im Sprachkursbereich und eine Vielzahl an Trägern. Neben der vom BAMF geförderten Integrationskurse und der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG (Berufssprachkurse) existieren z.B. noch landesgeförderte Sprachkurse für die Teilnehmenden, die an regulären BAMF-Kursen nicht teilnehmen können oder dürfen. Der Erwerb der deutschen Sprache gelingt schneller, wenn die Sprachförderkette ohne große Unterbrechung genutzt wird. Größere Pausen zwischen oder nach Sprachfördermaßnahmen sind meist gleichbedeutend mit dem Verlust eines Teils der erworbenen Kenntnisse. Andere Faktoren, wie z.B. fehlende Kinderbetreuung können ebenso den Spracherwerb blockieren. Für viele Teilnehmende ist die Selbstorganisation und Laufbahnplanung- auch aus fehlender Kenntnis der Angebote und Möglichkeiten- eine Herausforderung. Durch den Einsatz des Coaches sollen diese Lücken geschlossen werden. Nach Beendigung der Sprachförderung kann durch unterstützende Maßnahmen der Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt begleitet werden.
Der persönliche Coach vermittelt bei den Teilnehmenden durch seine Beziehungsarbeit einen Hilfe zur-Selbsthilfe Ansatz. Nach dem Eingangsgespräch samt umfassender Anamnese zur Ermittlung förderrelevanter Unterstützungsbedarfe beginnt die intensive Beziehungsarbeit zur Schaffung einer von Vertrauen geprägten, effizienten Arbeitsatmosphäre. Auf die Sensibilisierung der Selbst- und Fremdwahrnehmung werden erste Zielvereinbarungen festgelegt, die im ganzen Begleitungsprozess reflektiert und ggf. Anpassung finden. Durch strategische Vorgehensweisen werden die Motivation, das Engagement und die Leistungsfähigkeit der Zielgruppe stetig gesteigert.
Der Coach entwickelt gemeinsam mit den Teilnehmenden passgenaue Stabilisierungs- und Förderstrategien sowie bedarfsorientierte Vernetzungen mit spezialisierten Fach- und Beratungsstellen.
Leistungsumfang:
Die zu erbringende Leistung umfasst 1,0 Vollzeitäquivalent, wobei die Stellen mindestens mit einem 0,5 Stellenanteil besetzt werden. Das Angebot muss im gesamten Kreis verfügbar sein und Beratungsangebote vor Ort geschaffen werden.
Coaching - Sozialpädagogische Begleitung im Rahmen der Berufsorientierung
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann entsprechend den Losen sowie den Angaben in Anlage 2 Losblatt
Los 3.
Coaching: Sozialpädagogische Begleitung zur Berufsorientierung
Leistungsangebot:
Der Coach soll die Zielgruppe bei der Berufsorientierung sowie bei dem Eintritt in Ausbildung und bei Problemlagen während der Ausbildung unterstützen. Auch Arbeitgeber sollen bei Fragestellungen beraten und begleitet werden. Insbesondere im Bereich der Ausbildungsduldung entstehen häufig Abbrüche, die durch eine intensive Betreuung verhindert werden sollen. Der Coach erarbeitet mit dem Jugendlichen einen Überblick zu verschiedenen Berufsfeldern, begleitet und unterstützt Prozesse. Unter Bezug von Methoden der Sozialen Arbeit werden Ressourcen, Interessen, Ziele sowie Möglichkeiten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erörtert. Bewerbungsunterlagen werden gemeinsam erstellt und Vorstellungsgespräche vorbereitet. Befindet sich ein Jugendlicher bereits in Ausbildung, ist es Aufgabe der Fachkraft, mit dem Jugendlichen Strategien zur Motivationssteigerung zu entwickeln, Unterstützungsformen wie ausbildungsbegleitende Hilfen, Sprachkurse zu beantragen und Ausbildungsabbrüche zu minimieren. Der Coach vernetzt sich mit Trägern (Berufskolleg, Betrieb, Bildungsträger etc.), um Kompetenzen und Schwierigkeiten des Jugendlichen zu erfassen und mit ihm zu bearbeiten.
Der persönliche Coach vermittelt bei den Teilnehmenden durch seine Beziehungsarbeit einen Hilfe zur-Selbsthilfe Ansatz. Nach dem Eingangsgespräch samt umfassender Anamnese zur Ermittlung förderrelevanter Unterstützungsbedarfe beginnt die intensive Beziehungsarbeit zur Schaffung einer von Vertrauen geprägten, effizienten Arbeitsatmosphäre. Auf die Sensibilisierung der Selbst- und Fremdwahrnehmung werden erste Zielvereinbarungen festgelegt, die im ganzen Begleitungsprozess reflektiert und ggf. Anpassung finden. Durch strategische Vorgehensweisen werden die Motivation, das Engagement und die Leistungsfähigkeit der Zielgruppe stetig gesteigert.
Der Coach entwickelt gemeinsam mit den Teilnehmenden passgenaue Stabilisierungs- und Förderstrategien sowie bedarfsorientierte Vernetzungen mit spezialisierten Fach- und Beratungsstellen.
Leistungsumfang:
Die zu erbringende Leistung umfasst 1,5 Vollzeitäquivalente, wobei die Stellen mindestens mit einem 0,5 Stellenanteil besetzt werden. Das Angebot muss im gesamten Kreis verfügbar sein und Beratungsangebote vor Ort geschaffen werden.
Maßnahmen für eine berufsbegleitende Qualifizierung
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann entsprechend den Losen sowie den Angaben in Anlage 2 Losblatt
Los 4
Berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung, Förderbaustein 2
Inhalte und Ziele:
Gefördert werden Maßnahmen für eine niedrigschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung mit Anmeldung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern. Damit soll das Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stabilisiert uns Abbrüche vermieden werden.
Schwerpunkte der Inhalte sind die Vermittlung von schulischem Basiswissen sowie berufsbezogener Sprachförderung. Hier sollen die Qualifizierungen ansetzen. Durch die Berufsschulen, Teilhabemanager*innen, Wirtschaftsförderung sowie über den Arbeitgeberservice und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit soll der Kontakt zu Arbeitgebern mit Auszubildenden und Beschäftigten mit entsprechenden Bedarfen hergestellt werden.
Rahmenbedingungen:
Die Höchstgrenze an Qualifizierungsstunden je Teilnehmenden liegt bei 30 Stunden pro Woche. Voraussetzung für eine Förderung ist eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers zu der Notwendigkeit der Qualifizierung mit Angaben zur Dauer des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses.
Zugelassene Kursträger sind:
— rechtsfähige Träger der Volkshochschulen und die nach § 14 Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannten Bildungseinrichtungen;
— die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Integrationskursträger;
— anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe mit einschlägigen Erfahrungen;
— Träger, die über eine Trägeranerkennung oder Maßnahmenanerkennung auf sonstiger gesetzlicher Basis verfügen (Sozialgesetzbuch/Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, Bildungsurlaubsgesetz).
Eine Zulassung der Weiterbildungsmaßnahme nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist nicht erforderlich. Hingegen sind Anpassungsqualifizierungen, die ganz oder teilweise am Arbeitsplatz stattfinden, nicht förderfähig.
Kenntnisse über die Angebotsstruktur im Kreis Mettmann sollten vorhanden sein oder die Bereitschaft bestehen sich diese kurzfristig anzueignen. Erfahrungen im Umgang mit der Zielgruppe sind von Vorteil.
Mitteilungspflichten des Maßnahmeträgers:
Der Nachweis der Qualifizierungsstunden ist durch eine monatliche Erklärung der Lehrkraft und eine monatliche Teilnahmebescheinigung der Teilnehmenden zu erbringen, in der die durchgeführten Qualifizierungsstunden zu dokumentieren sind.
Durchführung der Maßnahme:
Die Qualifizierung und Weiterbildung sowie Sprachförderung können in einem Betrieb stattfinden oder auch in außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen, sofern sie beruflich notwendig sind und von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt werden.
Abrechnung der Maßnahme:
Pro Qualifizierungsstunde werden pauschal für Personal- und Sachausgaben [Betrag gelöscht] Euro gewährt.
Leistungsumfang:
Die Förderung umfasst 1.200 Qualifizierungsstunden á 60 Minuten. Die Kursformate werden individuell nach Bedarf geplant.
Leistungszeitraum:
Der Leistungszeitraum beginnt frühestens am 01.11.2020 und endet spätestens am 31.12.2022.
HSA - Nachträglichen Erwerbs eines anerkannten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss 9/10 A) mit integrierter Sprachförderung incl. sozialpädagogischer Begleitung (Coach) in Velbert, Ratingen,
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann entsprechend den Losen sowie den Angaben in Anlage 2 Losblatt
Los 5.
Durchführung von einem homogenen Hauptschulabschlusskurs (Förderbaustein 3) mit sozialpädagogischer Begleitung (Förderbaustein 1) entsprechend der beschriebenen Rahmenbedingungen an einem der Standorte Heiligenhaus, Mettmann, Ratingen, Velbert oder Wülfrath
s.a. Vorbemerkung zu den Losen 5+6
HSA - Nachträglichen Erwerbs eines anerkannten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss 9/10 A) mit integrierter Sprachförderung incl. sozialpädagogischer Begleitung (Coach) in Erkrath, Haan, Hild
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann entsprechend den Losen sowie den Angaben in Anlage 2 Losblatt
Los 6.
Durchführung von einem homogenen Hauptschulabschlusskurs (Förderbaustein 3) mit sozialpädagogischer Begleitung (Förderbaustein 1) entsprechend der beschriebenen Rahmenbedingungen an einem der Standorte Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld oder Monheim.
s.a. Vorbemerkung zu den Losen 5+6
Schul- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse mit Elementen der Deutschförderung und beruflichen Orientierung
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann entsprechend den Losen sowie den Angaben in Anlage 2 Losblatt
Los 7
Schul- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse
Inhalte und Ziele:
Die schul, -ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse haben das Ziel, die Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit (wieder-)herzustellen.
Dies soll in Form von innovativen niederschwelligen Kursen und Maßnahmen, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie zum Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, umgesetzt werden.
Rahmenbedingungen:
— ein Kurs umfasst mindestens 80 und höchstens 1 000 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) und dauert mindestens 3 und höchstens 12 Monate;
— ein Kurs hat mindestens 6 und höchstens 18 Teilnehmende;
— jeder Kurs beginnt mit einer Einstufung der individuellen Sprachkenntnisse entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch und ggf. darüber hinaus in weiteren Sprachen sowie der individuellen Potentiale in einer stärken und handlungsorientierten Analyse der Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsinteressen;
— ein Kurs soll die vorhandenen Kenntnisse und Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv weiterentwickeln und ihre Selbstlernfähigkeit fördern;
— der Kursträger schließt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Vereinbarung über die Teilnahme und das Kursziel im Rahmen einer individuellen Bildungs- und Berufsbiografie;
— bei Auswahl der Teilnehmenden soll die persönliche Motivation und die individuelle Lebenslage Berücksichtigung finden;
— jeder Kurs wird durch eine Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis dokumentiert wird. Bevorzugt werden Kurse gefördert, die zu einem anerkannten Zertifikat führen.
Personaleinsatz / Voraussetzungen/Lernorte:
Durchführungsberechtigt sind:
— rechtsfähige Träger der Volkshochschulen und die nach § 14 des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Bildungseinrichtungen;
— die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Integrationskursträger oder
— anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe mit einschlägigen Erfahrungen
Als Lehrkraft kommen bevorzugt Personen in Frage, die über ein abgeschlossenes Studium für Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ) verfügen oder ein einschlägiges Studienprogramm DaF/DaZ des Goethe-Instituts abgeschlossen haben.
Durchführung der Maßnahme:
An den 4 Berufskollegs soll jeweils ein Kurs pro Halbjahr mit insgesamt 80 Stunden (ca. 6 Wochenstunden) angeboten werden. Weitere Kursformate werden individuell nach Bedarf geplant.
Abrechnung der Maßnahme:
Pro Unterrichtsstunde werden pauschal für Personal- und Sachausgaben [Betrag gelöscht] EUR gewährt.
Leistungszeitraum:
Der Leistungszeitraum beginnt frühestens am 1.11.2020 und endet spätestens am 31.12.2022.
Leistungsumfang:
Die Förderung umfasst 3 200 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Kursformate werden individuell nach Bedarf geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AWO Bergische Koop gGmbH
Postanschrift: Bahnstraße 59
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WIPA Wirtschafts- und Sprachenschule Kurt Paykowki GmbH
Postanschrift: Südstr. 38
Ort: Velbert
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Caritasverband Mettmann e. V.
Postanschrift: Johannes-Flintrop-Str. 19
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Maßnahmen für eine berufsbegleitende Qualifizierung (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe HSA – Nachträglichen Erwerbs eines anerk. Schulabschlusses (HS 9/10 A) m. integrierter Sprachförderung incl. sozialpäd. Begleitung (Coach) in Velbert, Ratingen, (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe HSA – Nachträglichen Erwerbs e. anerkannten Schulabschlusses (HS 9/10 A) m. integrierter Sprachförderung incl. sozialpäd.Begleitung (Coach) in Erkrath, Haan, Hild (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Schul- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse mit Elementen der Deutschförderung und beruflichen Orientierung (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YGT8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Cecilienallee 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Vermutete Rechtsverstöße
1.1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2. Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3. Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Cecilienallee 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland