Tragwerkplanung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: TS-CT033744
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holzkoppel 4
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerkplanung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg
Tragwerkplanung für den Neubau eines Bürogebäudes (XHO) auf dem Forschungscampus der European X-RayFree-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld bei Hamburg.
Der Forschungscampus in Schenefeld umfasst ein ca. 15 ha großes Betriebsgelände, bestehend u. a. aus einem Hauptgebäude (XHQ), dem in der Planung befindlichen Besucherzentrum (XHV), einem Werkstatt- und Lagergebäude sowie diversen Funktionsgebäuden. Auf dem Gelände arbeiten derzeit rund 450 Personen.
Das neue Bürogebäude soll den durch Mitarbeiterzuwachs gestiegenen Bedarf des Campus nach weiteren Büroflächen decken. Es ist daher als reines Büro- und Verwaltungsgebäude geplant, welches ein bisheriges temporäres Bauwerk ersetzen soll. Der Gebäudekeller ist als Archiv vorgesehen.
Holzkoppel 4
22869 Schenefeld
Der bereits ausgeschriebene Objektplaner erbringt die Leistungsphasen 2, 3 und z.T. 4, anschließend die Leistungsphasen 5 bis 7 sowie optional die Leistungsphase 8. Die Planung der Technischen Ausrüstung wird derzeit ebenso ausgeschrieben wie die Gutachter für den Baugrund und den Brandschutz. Für die Zuständigkeiten der verschiedenen Fachplaner wird eine Schnittstellenliste erstellt, die Koordination der verschiedenen Fachplaner obliegt dem Objektplaner.
Bei der Tragwerksplanung werden die Leistungsphasen 1 bis 6, Grundleistungen nach Leistungsbildern Tragwerksplanung HOAI Anlage 14 zu § 51 Abs. 6, § 52 Abs. 2 HOAI, benötigt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe dazu Ziff. II.2.11) – Optionen), in der ersten Stufe zunächst mit den Leistungsphasen 1 bis 4.
Der AG legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche Bemessung. Der Tragwerksentwurf sollte hierauf besonderen Augenmerk haben. Die notwendigen Baupreisrecherchen und Optimierungen in der Entwurfsphase sollten im Angebotspreis eingerechnet werden. Auch das Nachhalten und Verfolgen der Wirtschaftlichkeitsgedanken des Entwurfes in den Leistungsphasen 5 und 6 soll im Angebotspreis eingerechnet werden.
Weitere Einzelheiten zum Projekt finden sich in der Bau- und Betriebsbeschreibung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 bis 4. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung für den Neubau des Bürogebäudes XHO
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7) und V.2.1): Gemäß Auftragswertschätzung wäre der maßgebliche Schwellenwert für Dienstleistungen erreicht worden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.