Neubau einer Zweifeldsporthalle und Sanierung der Bestandshalle in Lotte Wersen Referenznummer der Bekanntmachung: 710
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westerkappelner Straße 19
Ort: Lotte
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49504
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-lotte.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifeldsporthalle und Sanierung der Bestandshalle in Lotte Wersen
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4-5 für das Projekt Neubau einer Zweifeldsporthalle in Lotte-Wersen und Sanierung der Bestandshalle.
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neuen Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
Die beiden Sporthallen sollen über das Foyer verbunden sein. Das Gebäudeensemble wird von Norden über die Westerkappelner Straße erschlossen. Für das neu zu errichtende Foyer wird ein kleiner Teilbereich der bestehenden Sporthalle abgerissen.
Gemeinde Lotte
Westerkappelner Straße 58
49504 Lotte
Zuerst ist die Umsetzung der neuen Sporthalle geplant.
Anschließend soll die bestehende Halle saniert werden.
Terminvorgaben:
Fertigstellung Neubau Sporthalle: Januar 2023.
Fertigstellung Sanierung Bestandshalle: August 2023.
Erste Stufe: Leistungsphase 1-5
Zweite Stufe: Leistungsphase 6-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA5B Soest
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43D30U
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.