Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen sowie Kleinmengen aus dem gewerblichen Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde Referenznummer der Bekanntmachung: AWR_2020_02

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Borgstedtfelde 15
Ort: Borgstedt
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24794
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Abfallwirtschaftsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen sowie Kleinmengen aus dem gewerblichen Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Referenznummer der Bekanntmachung: AWR_2020_02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen (Kleinmengen), die von der AWR zu entsorgen sind.

Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Hauptort der Ausführung:

Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Annahme der Schadstoffe erfolgt im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowohl über eine mobile als auch semimobile Sammlung auf Recyclinghöfen im Kreisgebiet. Insgesamt sind ca. 67 Sammlungstermine (mobile Sammlung) und ca. 110 Containerabholungen (semimobile Sammlung) je Kalenderjahr einzuplanen. Der Auftragnehmer stellt die gesamte Logistik, (Schadstoffsammelcontainer, Erfassungsbehältnisse, Fahrzeuge etc.) die für die vollständige Leistungserbringung erforderlich ist.

Die Einzelheiten der zu entsorgenden Schadstoffe mit den zugehörigen Mengen ergeben sich aus dem Angebotsformular.

Die Sammlung und Entsorgung von Altmedikamenten, Leuchtstoffröhren und Trockenbatterien sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Für diese Abfälle werden von der AWR Erfassungssysteme auf den Recyclinghöfen vorgehalten. Die Übergabe dieser Abfälle an die jeweiligen Rücknahmesysteme erfolgt durch die AWR in Eigenregie.

Die Sammlung und Entsorgung von Dispersionsfarben (AVV 200128) durch den Auftragnehmer ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung. Eine Ausnahme bildet der Recyclinghof am Standort Hanerau-Hademarschen. Hier ist vom Auftragnehmer im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung die Sammlung und Entsorgung von Dispersionsfarben durchzuführen. Dafür sind vom Auftragnehmer entsprechende Sammelbehältnisse vorzusehen.

Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag enthält Verlängerungsoptionen, vgl. Ziff. II.2.7. Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Ziff. II.2.5: Der Preis ermittelt sich nach dem im Angebotsformular angebotenen Leistungsentgelt (Gesamtkosten Entsorgung und Logistik schadstoffhaltige Abfälle).

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wird während der Laufzeit erreicht.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD3B5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2020

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